Bundesjustizminister Heiko Maas will Kinderpornografie schärfer ahnden. Aber gegen Menschenverachtung hilft das Strafrecht nur sehr begrenzt, kommentiert der StZ-Autor Stefan Geiger.

Stuttgart - Es gibt unerträgliche Fotos und Videos im Internet. Das betrifft nicht nur die Kinderpornografie. Es gibt das Cybermobbing. Die Opfer leiden darunter. Allzu viele Menschen machen allzu leichtfertig und auch zynisch Aufnahmen von hilflosen Personen und stellen sie ins Netz. Das wirksamste Mittel gegen diese Menschenverachtung wäre, all die Fotos zu ignorieren. Die Gesellschaft ist nicht so.

 

Man könnte aufklären, die Opfer stärken, die Täter ächten, eben Prävention betreiben. Das ist mühselig. Das Strafrecht sollte nur das letzte Mittel sein. Es wird inzwischen zu Unrecht zum Allheilmittel gemacht. Kaum eine spektakuläre Tat, schon wird nach einer Strafrechtsverschärfung gerufen. Ein Edathy ist aber noch kein Grund, das Strafrecht zu verschärfen.

Wenn man das Recht verschärft, sollte man es mit Augenmaß tun und so, dass das Strafrecht praktikabel bleibt. Der Gesetzentwurf der Regierung zum Sexualstrafrecht ist maßlos. Er will bestrafen, was häufig ekelhaft und ziemlich unmoralisch, aber eben noch nicht strafwürdig ist. Er will auch noch manches bestrafen, was weder ekelhaft noch unmoralisch, sondern der normale Alltag vieler Menschen ist. Er leistet der Prüderie und der Verlogenheit Vorschub. Vor allem aber ist das geplante Gesetz nicht praktikabel, weil es unpräzise ist und voller unbestimmter Rechtsbegriffe.