Im Kreditgewerbe gibt es Missstände, der Reformbedarf ist hoch. Michael Heller bezweifelt im Kommentar jedoch, dass sich eine Neuordnung mit Hilfe des Strafgesetzbuches herbeiführen lässt.

Stuttgart - Der Berg hat gekreißt, und er hat eine Maus geboren. Anders lässt sich nicht bewerten, was die Staatsanwaltschaft Stuttgart nach drei Jahren Recherche zum Vorschein gebracht hat. Den Vorwurf der Untreue, der allein den großen Aufwand der Aktion gerechtfertigt hat, konnten die Ermittler nicht aufrechterhalten. Es spricht für die Stuttgarter Staatsanwaltschaft, dass sie in diesem Punkt sorgfältig abgewogen hat. Es wurden offenbar einige Ungereimtheiten entdeckt; die spektakuläre Anklage hätten sie aber wohl nicht gerechtfertigt.

 

So geht es nun um Fragen für Feinschmecker, genauer um Bilanzierungsfragen: wurde der Konsolidierungskreis richtig abgezirkelt, wurde adäquat auf Risiken hingewiesen? Das sind natürlich keine Bagatellen, denn die Landesbank ist einst so tief in die Finanzkrise geraten, dass sie nur mit Hilfe der öffentlichen Hand – letztlich also mit den Mitteln des Steuerzahlers – gerettet werden konnte. Freilich ist die gesamte Welt der Wirtschaft seit den späten neunziger Jahren durch eine falsch verstandene Politik der Liberalisierung und Deregulierung in Unordnung geraten. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung wie Bilanzwahrheit und -klarheit sind zu Lachnummern verkommen. Was in den Bilanzen steht, ist vielfach nur das, was vorher beim Würfelspiel an der Börse herausgekommen ist und den Anlegern gefällt. Der Reformbedarf ist fraglos groß. Er müsste im Übrigen in der Rückbesinnung auf alte Tugenden bestehen, nicht in einem regulatorischen Overkill. Aber die Reformanstrengung muss aus der Gesellschaft kommen. Sie lässt sich nicht mit dem Strafgesetzbuch in der Hand erzwingen.