Genehmigungen selbst für kleine Baustellen in der Stadt lassen oft wochenlang auf sich warten. Nun muss der Gemeinderat handeln und neue Stellen für die Pflichtaufgaben bereitstellen, meint StZ-Redakteur Wolfgang Schulz-Braunschmidt.

Stuttgart - Spätestens seit dem Schlichtungsverfahren zu Stuttgart 21 gehört die Bürgernähe zum unverzichtbaren Wortschatz von Politikern. Bei Podiumsdiskussionen und in Reden geht es nicht ohne dieses Zauberwort. Auch in Zukunftsvisionen und in der Wahlwerbung hat es sich längst einen Stammplatz erobert.

 

Ganz anders sieht es allerdings im Alltag aus. Da zeigt sich die ansonsten stets gebetsmühlenartig verkündete Dienstbarkeit der Politik keinesfalls immer in Form bürgernaher Serviceleistungen. Als krasses Beispiel steht dafür die Personalmisere im Ordnungsamt. Diese haben nicht die Beschäftigten der Baustellenabteilung verursacht, sondern die „bürgernahe“ Politik.

Dem Gemeinderat ist der seit Jahren anhaltende Bauboom in der Landeshauptstadt willkommen. Dass dieser auch erhebliche Auswirkungen auf die Aufgabengebiete städtischer Ämter und deren Personalressourcen hat – siehe die heftige Personaldebatte beim Baurechtsamt – steht aber offenbar immer noch nicht im Zentrum stadträtlicher Erkenntnisse.

Natürlich wurden neue Stellen genehmigt, wegen neuer Aufgaben beantragte aber auch gestrichen, weil sie nicht kostendeckend waren. Letzteres darf aber bei Pflichtaufgaben, bei sicherheitsrelevanten Dienstleistungen für die Bürger, kein Argument sein. Deshalb ist nun der Gemeinderat in der Pflicht.