Der juristische Streit um die Bahnhofsbaustelle droht zur unendlichen Geschichte zu werden. Ein Kommentar von StZ-Lokalchef Achim Wörner.

Regio Desk: Achim Wörner (wö)

Stuttgart - Wie schön hatten sich die Erbauer von Stuttgart 21 den Start ins neue Jahr vorgestellt. Jetzt, nach dem klaren Votum bei der Volksabstimmung, sollte durchgestartet werden beim Bau des neuen Tiefbahnhofs und der Neuordnung des Bahnknotens auf Gemarkung der Landeshauptstadt. Und wie zuversichtlich und selbstbewusst zugleich hatte sich insbesondere die Bahn als Bauherrin gegeben. Doch schon jetzt, nach kaum zwei Wochen in 2012, ist eines zu konstatieren: die Serie an Pleiten, Pech und Pannen reißt nicht ab bei dem Milliardenprojekt.

 

Die Nachricht, die am Mittwoch am späten Nachmittag vom Verwaltungsgericht Stuttgart an die Adresse der Landeshauptstadt versandt wurde, passt da ganz wunderbar ins Bild. Die Räumung der Zeltstadt, die vielen Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern längst ein Dorn im Auge ist, muss aufgeschoben werden. Nun steckt hinter der Ansage kein grundsätzliches Veto, sondern zunächst nicht mehr als ein üblicher formaljuristischer Vorgang. Das Gericht selbst warnt davor, die Fristverlängerung zu überbewerten. Und doch müssen die Stuttgart-21-Macher nun einen neuerlichen Rückschlag in dem Bemühen hinnehmen, die Baustelle am Hauptbahnhof rund laufen zu lassen – nachdem diese seit anderthalb Jahren faktisch mehr oder weniger ruht.

Zu den bestehenden juristischen Hürden im Blick auf den Artenschutz im Schlossgarten ist eine weitere dazugekommen. Und so bleibt im Moment ein verheerender Eindruck beim angeblich bestgeplanten Vorhaben in der Bahngeschichte. Daran ändert auch nichts, dass der Abriss des Südflügels unmittelbar bevorsteht.