Die Mieter sitzen bei Sanierungsmaßnahmen in der Kostenfalle. Die Fälle bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft sind da nur ein Beispiel, meint Hildegund Oßwald.

Stuttgart - Eine moderne Wohnung ist schön – vorausgesetzt, man hat die Bauarbeiten hinter sich gebracht und man hat auch das Geld, den neuen Komfort zu bezahlen. Letzteres wird bei aufwendig energetisch sanierten Mietwohnungen zunehmend zum Problem, und zwar für Vermieter wie für Mieter. Die jüngsten preistreibenden Sanierungsfälle bei der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SWSG sind da nur besonders krasse Beispiele.

 

Druck durch gesetzliche Vorgaben

So wie der Druck durch gesetzliche Vorgaben private Hauseigentümer wie gewerbliche Wohnungsgesellschaften vor immer größere finanzielle Aufgaben stellt, so wächst der Druck auf die Mieter. Sie sitzen bei großen Sanierungsmaßnahmen allemal in der Kostenfalle. Denn der Gesetzgeber erlaubt es Vermietern ausdrücklich, die Sanierungskosten auf die Mieter abzuwälzen. Um elf Prozent darf die Miete Jahr für Jahr steigen. Diese Regelung ist so vermieterfreundlich, dass große Investoren darin zunehmend ein gewinnträchtiges Geschäft entdecken. Zumal obendrein Sanierungszuschüsse, Steuerabschreibungen und Wertzuwächse locken. Öffentliche und genossenschaftliche Vermieter bekommen dagegen zunehmend Probleme, ihre sanierten Wohnungen bezahlbar zu halten.

Vor diesem Hintergrund gilt es festzuhalten, dass die SWSG nichts Unrechtsmäßiges tut. Selbst Mieterhöhungen von mehr als 60 Prozent sind zulässig. Aber nicht alles, was erlaubt ist, ist sozialpolitisch auch vertretbar. Mietsteigerungen dieser Größenordnung, die eine Mietervertreibung in Kauf nehmen, sind das nicht. Sie erinnern auch ohne Luxussanierung in erschreckender Weise an die Heuschrecken der Immobilienbranche. Immerhin stellt die SWSG nach Modernisierungsmaßnahmen einen Mieterwechsel von bis zu 30 Prozent fest, sonst üblich sind jährlich neun Prozent.

Unglaubwürdig und unsozial

Es muss auch zu denken geben, dass sich die Stadt Stuttgart beim jüngsten Verkauf der LBBW-Wohnungen als Garant gegen eine befürchtete Heuschreckenplage empfahl. Sie warb bei dem von ihr mitgetragenen Kaufangebot mit besonderem Mieterschutz, gerade auch gegen überhöhte Mietsteigerungen. Bei der eigenen Tochter dürfen es dann aber ruhig auch 60 Prozent und etwas mehr sein. Das passt nicht zusammen. Das ist unglaubwürdig und unsozial. Dass sich die Mieten trotzdem noch im Mittel des Mietspiegels bewegen, hilft den betroffenen Mietern reichlich wenig.

Für eine städtische Gesellschaft sollte es selbstverständlich sein, in solch krassen Fällen die Refinanzierung über einen längeren Zeitraum zu strecken. Die vom Mieterverein vorgeschlagenen zehn Prozent sind gleichwohl realitätsfremd und reichen nicht aus, um die Mietwohnungen langfristig zu erhalten. Aber zwischen 10 und 60 Prozent gibt es genügend mathematischen Spielraum für eine vernünftige Lösung.