Die undurchsichtigen Geschäfte der Kommbau in Weissach werfen viele Fragen auf. Was dürfen kommunale Unternehmen, und was nicht? An welche Regeln müssen sie sich halten, etwa bei der Bauvergabe? Und wie werden sie kon­trolliert?

Kreis Böblingen - Die undurchsichtigen Geschäfte der Kommbau in Weissach werfen viele Fragen auf. Was dürfen kommunale Unternehmen, und was nicht? An welche Regeln müssen sie sich halten, etwa bei der Bauvergabe? Und wie werden sie kontrolliert? Vor allem beim letzten Punkt stoßen die Aufsichtsbehörden oft an Grenzen. Im Innenministerium wird an einer Novelle des Gesetzes gearbeitet – bislang ist aber nicht an schärfere Regeln gedacht.

 

Zur Erinnerung: in Weissach hatte die Kommbau über Jahre hinweg Aufträge jenseits der Vorschriften an lokale Firmen vergeben. Nun haben viele Städte in der Region kommunale Baugesellschaften. Etwa Renningen, aber auch Böblingen zusammen mit Schönaich, Ehningen, und natürlich die Landeshauptstadt Stuttgart mit der SWSG. Leonberg hat seine schon vor 20 Jahren wegen Erfolglosigkeit aufgelöst. Die meisten arbeiten skandalfrei, manche sind umstritten. So wurde im Ostalbkreis der Kreisbaugenossenschaft häufig vorgeworfen, unrentable Wunschprojekte von Bürgermeistern zu finanzieren – wie ein Ärztehaus in Aalen.

Welche Regeln für diese Gesellschaften gelten, steht in der Gemeindeordnung. „In Paragraf 106a ist vorgeschrieben, dass auch kommunale Unternehmen sich an die Vergabeordnung VOB zu halten haben“, erklärt Robert Hamm, der Sprecher des Regierungspräsidiums. Das gilt für Aufträge über 30 000 Euro. Allerdings gilt es nicht, wenn ein kommunales Unternehmen auf eigenes Risiko ohne Gelder der Gemeinde am Wettbewerb teilnimmt und keine kommunalen Projekte baut.

So läuft es zum Beispiel bei der größten Gesellschaft im Land, der Bietigheimer Wohnbau (BW). Sie gehört über eine kommunale Holding zu 100 Prozent der Stadt, verwaltet 27 000 Wohnungen in ganz Baden-Württemberg und 3000 Mietwohnungen im Kreis Ludwigsburg.

Sie ist nicht an die VOB gebunden, weil sie im freien Markt tätig ist. „Wir haben aber ein strenges Kontrollsystem nach dem Sechs-Augen-Prinzip“, erklärt der Geschäftsführer Casten Schüler. Die Bietigheimer Wohnbau ist übrigens 2009 mit dem Versuch vor dem Bundesgerichtshof gescheitert, für die Stadt Bietigheim Baugebiete zu erschließen – die Richter untersagten dies.

Dass die BW über das Gebiet der Stadt hinaus Geschäfte tätigen will, war auch nicht ganz unumstritten. „Das wurde aber von der Kommunalaufsicht nie bemängelt“, erklärt Gerhard Mauch vom Städtetag. Diese Praxis werde geduldet, wie auch reines Bauträgergeschäft – schließlich müsse eine Baugesellschaft auch dann ausgelastet sein, wenn sie gerade keinen sozialen Wohnungsbau betreiben könne.

So ähnlich lief es auch in Renningen, die dortige „Stadtbau“ wurde 1990 gegründet. Sie arbeitet ausschließlich mit dem damals zur Verfügung gestellten Stammkapital, macht sozialen Wohnungsbau und ist auch als Bauträger aufgetreten, etwa beim Waldhorn-Areal in Malmsheim, wo ein CAP-Markt in einem kleinen Geschäftszentrum betrieben wird. „Wir haben nie etwas für die Stadt gemacht“, stellt der Geschäftsführer Peter Müller klar, „wir sind da eher konservativ.“ Die Renninger dehnen sich auch nicht über ihre Stadtgrenzen hinweg aus.

Eine andere Frage ist, wer die Baugesellschaften kontrolliert. Und hier ist die Lage nicht ganz so klar. Denn zunächst ist der Aufsichtsrat zu ständig, in dem meist Bürgermeister und Gemeinderäte sitzen. Wenn ein Wirtschaftsprüfer bestellt wird, dürfen weder die Gemeindeprüfungsanstalt noch das Landratsamt die Abrechnungen kontrollieren. „Es gibt kein Durchgriffsrecht der Kommunalaufsicht“, erklärt Robert Hamm vom Regierungspräsidium. Allerdings wird überprüft, ob die Kommune ihre eigene Gesellschaft kontrolliert.

Der grüne Abgeordnete Bernd Murschel fordert indes strengere Regeln, auch als Konsequenz von Weissach. Die CDU-Abgeordnete Sabine Kurtz hält eine Gesetzesänderung noch nicht für nötig. Wichtiger sei, dass der Geschäftsführer nicht gleichzeitig Amtsleiter der Stadt sein solle.

Im Innenministerium wird tatsächlich über Änderungen nachgedacht. „Wir arbeiten an einer Novelle des Gemeinde-Wirtschaftsgesetzes“, sagt der Sprecher Andreas Schanz. Allerdings geht es dabei nicht um mehr Kontrolle. Vielmehr sollen die Kommunalfirmen eher mehr Spielräume erhalten, sich auf weitere Wirtschaftszweige auszudehnen. Wobei dies auf Widerstand der Privatwirtschaft stößt.

Darauf weist auch der Renninger Peter Müller hin. „Wer mit öffentlichem Geld und praktisch ohne Insolvenzrisiko arbeitet, sollte mit Fingerspitzengefühl vorgehen“, erklärt er. Das handhabe man in Renningen so und lasse auch die Prüfungsanstalt vor: „Dazu brauchen wir kein Gesetz.“