Im Stuttgarter Schlossgarten gibt es Ärger um die Nutzung von Wiesen als Liegeflächen. Die Wilhelma beansprucht Flächen, um Futter für ihre Tiere zu schneiden.

Stuttgart - Wer in der Landeshauptstadt im Unteren Schlossgarten auf dem Rasen entspannen will, muss mit einer bösen Überraschung rechnen, falls er die falschen Grashalme belegt. Gehört die Grünfläche zu den von der Wilhelma beanspruchten Futterwiesen, verhängt der städtische Vollzugsdienst an Ort und Stelle eine Strafe von 30 Euro.

 

Das Betreten der von der Wilhelma genutzten Wiesen ist verboten. Auch Hunde dürfen dort nicht frei laufen. Der zoologisch-botanische Garten weist mit Schildern auf das Verbot hin. Im Rosensteinpark beansprucht er 41 von 64 Hektar für sich, im Unteren Schlossgarten sind es fünf Hektar. Der Artenschutz, der Schutz des Parkbildes und die Nutzung der Wiesen als günstiger Futterlieferant machten Einschränkungen nötig, argumentiert die Wilhelma.

Freiflächen sind kleiner geworden

Die Bürger stören sich an der Nutzung, weil mit dem Bau des Tiefbahnhofs im Projekt Stuttgart 21 die Freiflächen zur Erholung im Schlossgarten deutlich kleiner geworden sind. Außerdem lagern nach wie vor Sinti und Roma im Park. In Stuttgart werden die Grünflächen zur Erholung knapp.

Wer Ruhe sucht und sich mit einem Buch ins Gras legen will, hält außerdem Abstand zum Bahndamm, zum Grillplatz im Schlossgarten und zur lauten Bundesstraße 14. Wirkliche Erholungsflächen, die gemäht sind und auf denen man sich niederlassen kann, seien durch die konkurrierende Nutzung inzwischen dünn gesät, moniert ein vom Vollzugsdienst ertappter Bürger. Der Zugriff der Wilhelma auf den Unteren Schlossgarten wird daher als zu großer Eingriff empfunden.

Wilhelma: Wollen Ausgleich der Interessen

„Wir sind immer bestrebt, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen herzustellen“, sagt Michael Sonnenfroh, der Leiter des Fachbereichs Parkpflege bei der Wilhelma. Sollte der Druck zu groß werden, müsse man sich vielleicht Gedanken über die Nutzung der Parkanlagen machen.