Der Gesetzgeber will es Kontoinhabern in Zukunft leichter machen, ihre Bank zu wechseln. Die Institute werden verpflichtet, den Verbraucher dabei zu unterstützen.

Berlin - Der Deutsche Bundestag will Bankkunden mit Girokonto den Wechsel erleichtern. Das Gesetz, zu dem die Beratungen im Bundestag jetzt begonnen haben, soll für mehr Wettbewerb im Bankgeschäft sorgen, sagte Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) im Parlament. Mit einem einheitlichen Formular kann der Kunde seine bisherige Bank beauftragen, beispielsweise Daueraufträge und Lastschriften dem neuen Kreditinstitut zu melden. Nicht selten scheuen Kunden, die mit einer Bank unzufrieden sind, die Kündigung, weil sie den damit verbundenen Aufwand vermeiden wollen. Der Gesetzgeber schafft nun eine Regelung, die vorschreibt, dass Banken und Sparkassen bei einem Institutswechsel innerhalb von Deutschland zusammenarbeiten müssen.

 

Die Banken sind künftig verpflichtet, den Verbraucher beim Wechsel zu unterstützen. Dazu gehört, dass der Kunde Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften festlegen kann, die an das neue Kreditinstitut weitergemeldet werden. Die alte Bank muss dem Kunden und der neuen Bank auf Verlangen eine Liste mit den regelmäßigen Aufträgen und den eingehenden Überweisungen der vorangegangenen 13 Monate zur Verfügung stellen.

Ein Formular soll ausreichen

Mit der Übertragung des Girokontos soll für den Verbraucher möglichst wenig Arbeit verbunden sein. Dazu reicht ein einheitliches, vom Gesetzgeber vorgegebenes Formular aus. „Kunden können dann schnell und unkompliziert ihre Bank wechseln und sich etwa für eine kostengünstigeres Institut entscheiden“, erklärte Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion. Auch beim grenzüberschreitenden Kontowechseln muss die alte Bank den Kunden unterstützen.

Die Kosten für Girokonten sollen künftig auch stärker vergleichbar sein. Geldhäuser müssen Verbraucher künftig sowohl vor Vertragsabschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Entgelte informieren, die mit dem Zahlungskonto verbunden sind. Der Gesetzgeber sieht dafür zertifizierte Internetseiten vor, auf denen die Konditionen verglichen werden.

Rechtsanspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis

Mit dem geplanten Gesetz, das EU-Vorschriften umsetzt, soll auch der Rechtsanspruch auf ein Girokonto auf Guthabenbasis eingeführt werden. Bisher gab es nur eine unverbindliche Selbstverpflichtung der Banken.

In der Debatte führten Abgeordnete aller Fraktionen aus, dass sich viele Banken nicht an die Selbstverpflichtung hielten. „In der Vergangenheit haben die Privatbanken die Kunden oft an die Sparkassen verwiesen“, sagte Ulrich Kelber (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Justiz- und Verbraucherschutzministerium. Auch Finanzstaatssekretär Meister stellte fest, dass allein die Sparkassen der Selbstverpflichtung nachgekommen seien. Nach Meisters Angaben hätten eine Million Menschen in Deutschland keinen Zugang zu einem Konto. Die Flüchtlinge in Deutschland seien in dieser Zahl noch nicht enthalten. Ein Girokonto ist oft die Voraussetzung, um eine Wohnung mieten oder Geschäfte im Internet tätigen zu können. Künftig besteht darauf ein Anspruch.

Basiskonto auch für Obdachlose und Asylbewerber

Die Banken müssen jedem Interessenten ein sogenanntes Basiskonto anbieten. Die Kunden sollen dann die Möglichkeit haben, Ein- und Auszahlungen auf das Konto vornehmen und am Zahlungsverkehr teilnehmen zu können. Das Basiskonto wird nur als Guthabenkonto geführt. Es gibt keinen Anspruch darauf, dass die Bank einem Kunden Kredit geben muss.

Anspruch auf das Basiskonto haben laut Gesetzentwurf beispielsweise auch Obdachlose und Asylbewerber. Auch Ausländer, die keinen Aufenthaltsstatus haben und geduldet sind, können ein Basiskonto eröffnen. Da viele Flüchtlinge keinen Pass oder Personalausweis haben, sollen andere Dokumente bestimmt werden, die für die Kontoeröffnung vorgeschrieben werden, heißt es im Entwurf.

Die deutsche Kreditwirtschaft sieht noch Korrekturbedarf. Nach bisherigem Stand darf sie Kunden nicht abweisen, die etwa auf Embargo-Listen anderer Staaten stehen. Damit würden die Institute gegen internationale Vorschriften verstoßen, erklärte die Deutsche Kreditwirtschaft.