Das Verkehrsministerium hat eingeräumt, sich über die Bewertung des Bundesrechnungshofs zu Stuttgart 21 missverständlich geäußert zu haben.

Stuttgart - Das Bundesverkehrsministerium hat zugegeben, sich über die Bewertung des Bundesrechnungshofs zum Bahnprojekt Stuttgart 21 missverständlich geäußert zu haben. Der Rechnungshof hatte in einem Schreiben betont, anders als von der Regierung behauptet, habe er nie sein Einvernehmen zu den Finanzierungsverträgen für den Umbau des Stuttgarter Kopfbahnhofs in eine unterirdische Durchgangsstation und die ICE-Neubaustrecke nach Ulm erklärt.

Ein Sprecher des Verkehrsministeriums sagte am Montag in Berlin, bei den Finanzierungsverträgen an sich bedürfe es gar keines Einvernehmens mit dem Bundesrechnungshof, "da er da keine Zuständigkeit hat". Ihr Einverständnis habe die Kontrollbehörde hingegen – unter Auflagen – für sogenannte Antrags- und Verwendungsprüfungen bei dem Projekt gegeben. Zu den Auflagen gehören eine ordnungsgemäße Vergabe von Aufträgen und aktualisierte Kostenschätzungen. "Die Auflagen des Bundesrechnungshofs werden sehr ernst genommen und dem wird auch nachgegangen", betonte der Sprecher.

Wie bereits berichtet, hatte das Verkehrsministerium in einem Bericht für den Bundestag zur Entwicklung der Kosten von Stuttgart 21 geschrieben: "Die Einzelfinanzierungsvereinbarungen zu beiden Vorhaben wurden im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesrechnungshof zwischen Bund und Deutscher Bahn am 2. April 2009 unterzeichnet." Der Bundesrechnungshof hatte diese Darstellung in einem Schreiben zurückgewiesen und Minister Peter Ramsauer (CSU) Falschaussagen vorgeworfen. Die Kontrolleure haben nach eigenen Angaben nie ihr Einvernehmen zu den Finanzierungsverträgen zu Stuttgart 21 und zur Neubaustrecke Wendlingen–Ulm erklärt. Der Bundesrechnungshof gehört zu den frühesten Kritikern von Stuttgart 21. Ende 2008 hatte die Behörde bereits Mehrkosten von mehr als zwei Milliarden Euro für das Bahnvorhaben vorausgesagt. In der Folge hatte sich die Kontrollbehörde stets für Kostentransparenz eingesetzt.