Die Entscheidung, ob das frühere Heimkind Detlev Zander für eine Klage gegen die Brüdergemeinde Korntal Prozesskostenhilfe erhält, wird erst im kommenden Jahr erwartet. Derweil gibt es neue Vorwürfe gegen die Korntaler Einrichtung.

Korntal-Münchingen - Werner Hoeckh wird auch am Sonntag wieder vor dem Großen Saal in Korntal stehen. So wie das ehemalige Korntaler Heimkind schon vor zwei Wochen den Gottesdienstbesuchern mit einem Transparent begegnete, auf dem es hieß: „Unchristlich und unseriös ist es, Straftaten an Heimkindern bei Anträgen auf Wiedergutmachung mit Verjährungsfristen abschmettern zu wollen.“

 

Der 63-jährige Hoeckh spielt damit auf die juristische Auseinandersetzung zwischen der Diakonie der evangelischen Brüdergemeinde Korntal und Detlev Zander an. Zander spricht von sexuellem Missbrauch im Kinderheim Hoffmannhaus seit den 1960er Jahren sowie von Prügelorgien, die selbst durch das damalige Züchtigungsrecht nicht gedeckt seien und klagt auf 1,1 Millionen Euro Schadenersatz. Seine Schilderungen werden inzwischen von anderen Ehemaligen bekräftigt.

Vorwurf: Die Existenz der Mutter verheimlicht

Hoeckh selbst wirft der Brüdergemeinde vor, ihm verwehrt zu haben, seine Mutter kennen zu lernen. Diese war 1958 ohne ihren unehelich geborenen Sohn nach Amerika ausgewandert. Sieben Jahre später erkundigte sie sich nachweislich erstmals nach ihm. Ein entsprechendes Schreiben des Stuttgarter Jugendamtes an das Hoffmannhaus liegt der Redaktion vor. Hoeckh erfuhr davon erst im September 2013, als er seine Unterlagen im Landesarchiv einsah. Die Brüdergemeinde hatte mit Beginn der Diskussion um die Missbrauchsfälle ihren Aktenbestand dorthin verlagert. Inzwischen weiß Hoeckh deshalb auch, dass er eine Halbschwester in Deutschland und weitere Halbgeschwister in den USA hat. „Man hat mir mein Elternhaus gestohlen“, klagt Hoeckh, der inzwischen Kontakt zu seiner Halbschwester hat. Sie habe ihm auch ein Foto seiner Mutter gegeben – das einzige, das er von ihr habe. Ob seine Mutter noch lebt, weiß er nicht.

Der Sprecher der Brüdergemeinde, Manuel Liesenfeld, verweist darauf, dass im Rahmen der Heimerziehung Kontakte zwischen Eltern und Kind durchaus unterbunden werden konnten. „Ich gehe davon aus, dass es auch in diesem Fall eine rechtliche Grundlage gibt.“ Ihm sei jedoch nicht bekannt, dass einem Kind über das 18. Lebensjahr hinaus Familienverhältnisse verschwiegen worden seien. „Aber ich möchte der Aufarbeitung der Historie nicht vorgreifen“, sagt Liesenfeld.

Es fehlt der Mittler für die Aufklärung

Offiziell hat die Aufklärung noch nicht einmal begonnen. Denn es fehlt der Mittler, der vom Fach ist und von beiden Seiten akzeptiert wird. Selbst wenn die Brüdergemeinde im Hintergrund intensiv arbeitet, wie sie beteuert – von außen betrachtet schleppt sich der Aufarbeitungsprozess vor sich hin. Just dieses kritisieren die ehemaligen Heimkinder scharf. „Die Leute haben keine Zuversicht mehr“, sagt Detlev Zander. Selbst wenn ihnen im Einzelfall Entschuldigungsschreiben der Brüdergemeinde zugegangen waren, seien die Ehemaligen zu lange und zu oft als Nestbeschmutzer hingestellt worden.

Auch sie suchen einen Mediator, fündig sind sie bisher nicht geworden. Als Interessengemeinschaft lassen sie sich von Michael Erath beraten. „Ich bin ein Ansprechpartner“, stellt der Stuttgarter Anwalt klar und widerspricht der Brüdergemeinde. Sie hatte kritisiert, mangels Gesprächspartner keine Kommunikation zwischen den beiden Seiten aufbauen zu können.

Ein Brief an den Landesbischof

Die Gruppe hat sich außerdem an den Landesbischof Frank Otfried July gewandt. In dem Schreiben heißt es: „Nachdem wir das Gefühl haben, in der Sache nur hingehalten zu werden, unsere Bitte an Sie, helfen Sie uns, dass wir endlich gehört werden.“ Ein Forum wird dafür auch der Evangelische Kirchentag im Juni in Stuttgart sein. Die Gruppe berichtet dort an einem Stand von ihren Missbrauchserfahrungen.

Auch Zander weiß, dass er nicht nur die Aufarbeitung der Heimgeschichte in Korntal angestoßen hat, sondern auch eine grundlegende Auseinandersetzung in der Brüdergemeinde, sollte sie unter dem Deckmantels des Glaubens fragwürdige Erziehungsmethoden angewandt haben. „Das hat mit meinem Fall schon lange nichts mehr zu tun“, sagt er deshalb.

Die Entscheidung zur Prozesskostenhilfe steht aus

In der jüngsten Publikation der Diakonie der Brüdergemeinde sagt deren Vorsteher Klaus Andersen, dass es zur Aufarbeitung „keine Alternative“ gebe, jedoch unklar sei, was der Prozess für die Gemeinde bedeute. Er mag damit sowohl die Aufarbeitung als auch den Gerichtsprozess meinen – die Entscheidung über Zanders Antrag auf Prozesskostenhilfe steht aus. Sie wird laut einem Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart „voraussichtlich nicht vor Ende Januar“ fallen.

Sollte das Gericht die Prozesskostenhilfe gewähren, wird das als positiver Fingerzeig für die Erfolgsaussichten der Schadenersatzklage gewertet. Klagt er erfolgreich, wäre dies eine Kritik am bundesweiten Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder. „Wir sind gespannt, aber nicht ängstlich“, sagt Eva-Maria Armbruster, Stellvertreterin des Vorstandsvorsitzenden des Diakonischen Werks Württemberg. In den Fonds hatten Bund, Länder und Kirchen eingezahlt. Er läuft zum Jahresende aus. An seine Stelle tritt der Betroffenenrat. Das 15 Mitglieder starke Gremium unterstützt den Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung. Detlev Zander hat sich um eine Mitarbeit beworben.