Ein Polizeibeamter ist wegen illegaler Sexpartys aus dem Dienst entlassen worden. Das Urteil will er allerdings nicht hinnehmen.    

Nachrichtenzentrale: Tim Höhn (tim)

Stuttgart/Kornwestheim - Jetzt ist es offiziell: Der Polizist aus Kornwestheim (Kreis Ludwigsburg), dem in der vergangenen Woche vor kurzem in einem Disziplinarverfahren unter anderem wegen Beihilfe zur Prostitution sein Beamtenstatus entzogen worden ist, geht in Berufung. Das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichts sei nicht akzeptabel, sagt Joachim Clemens, der Anwalt des 42-Jährigen. Sein Mandant sei ein anständiger Mann und wolle wieder als Polizist arbeiten. Nun muss sich der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim mit dem Fall befassen.

 

Der Mann arbeitete bis zum Jahr 2002 für den Bundesgrenzschutz (die heutige Bundespolizei) am Stuttgarter Flughafen, seither ist er vom Dienst suspendiert, erhält aber weiterhin 60 Prozent seiner Bezüge. Sein Arbeitgeber, die Bundesrepublik Deutschland, wollte den 42-Jährigen endgültig aus dem Dienst entfernen und verklagte ihn vor dem Verwaltungsgericht - mit der Begründung, das Vertrauensverhältnis sei unwiderruflich zerstört.

Der suspendierte Bundespolizist hatte im Jahr 2000 in einem Pornofilm mitgespielt. Darüber hinaus veranstaltete die Freundin des 42-Jährigen in dessen Wohnung Gang-Bang-Partys, also Sex-Partys mit mehreren Freiern, obwohl Prostitution in Städten mit weniger als 35.000 Einwohnern, also auch in Kornwestheim, verboten ist. Zudem hat sich der Polizist der vorsätzlichen Körperverletzung und Bedrohung schuldig gemacht.

Der Anwalt des Angeklagten hält doppelte Strafe für fragwürdig

Die Argumentation der Richter passe "hinten und vorne nicht", sagt Clemens. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht kritisiert, die Kammer habe die Vorwürfe "gezielt hochgespielt". Es sei korrekt, dass sein Mandant mit seiner damaligen Lebensgefährtin an dem Pornofilm mitgewirkt habe. "Aber er bekam dafür kein Geld, das ging alles an die Freundin." Die Gang-Bang-Partys hätten zwar stattgefunden, seien jedoch von der Lebensgefährtin organisiert worden. Das Gerücht, der Polizist habe die Freier in Uniform an der Eingangstür begrüßt, sei unzutreffend. Der 42-Jährige habe mit dem "Rotlichtmilieu nichts zu tun". Von der damaligen Freundin habe er sich längst getrennt.

Das Amtsgericht Ludwigsburg hatte den Polizisten im Jahr 2005 wegen Beihilfe zur Prostitution zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Dass sein Mandant nun auch vom Verwaltungsgericht und damit doppelt bestraft werde, sei äußerst fragwürdig, sagt der Anwalt. Zumal der 42-Jährige von seinen Vorgesetzten früher beste Leistungsnachweise erhalten habe.

Der Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim beginnt voraussichtlich spätestens in einem halben Jahr.