Korruption in Behörden Tricks bei der Auftragsvergabe
Thomas Breining, 11.02.2011 17:22 Uhr
Korruption in Behörden ist im Südwesten keine Ausnahmeerscheinung, sagen die Wirtschaftsprüfer von PwC. Foto: dpa
Korruption in Behörden ist im Südwesten keine Ausnahmeerscheinung, sagen die Wirtschaftsprüfer von PwC. Foto: dpa
Frankfurt - Der Landrat, der sich Urlaubsreisen bezahlen lässt; der Bürgermeister, der sich neue Reifen für seinen Sportwagen beschafft, aber über den kommunalen Fuhrpark abrechnet; der den Einkauf seiner Stadt erledigende Rathausbedienstete, der bei einem Lieferanten viel zu teuer einkauft und sich für sein Entgegenkommen belohnen lässt - das sind nur einige aktenkundig gewordene Fälle für kriminelle Energie in baden-württembergischen Behörden. Urkundenfälschung bei Bürgschaften, Spendenbescheinigungen oder Arbeitserlaubnissen ist ein ebenso anzutreffendes Delikt wie Mauscheleien bei der Vergabe von Aufträgen.

In einer systematischen Untersuchung hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC erstmals solches Gebaren in Bundes-, Landes- und kommunalen Verwaltungen untersucht. Das Ergebnis ist ernüchternd. In Baden-Württemberg liegt die Kriminalitätsbelastung von Behörden sogar über dem Bundesdurchschnitt. Der dadurch entstandene finanzielle Schaden ist mit 430.000 Euro je betroffener Verwaltung in zwei Jahren mehr als doppelt so hoch wie im Bundesdurchschnitt.

Behörden erkennen das Problem nicht


Dazu kommt, dass die Behörden im Südwesten das Problem kaum als solches anerkennen und entsprechend wenig für Prävention und Kontrolle tun, wie Rainer Heck, einer der Autoren der PwC-Studie feststellt. Verheerend sei das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber den sie verwaltenden Beamten; sie werden als noch korrupter eingeschätzt als sie wirklich sind. "Man muss unbedingt etwas tun, um das Vertrauen der Bevölkerung wieder zu gewinnen", sagt Heck.

Im Auftrag von PwC hat TNS Emnid in bundesweit 500 Behörden die dort für Kriminalprävention und -aufklärung zuständigen Leute befragt. In Baden-Württemberg waren das 52 Verwaltungen, etwa drei Viertel davon von Kommunen. Im Bundesdurchschnitt waren von den Befragten 29 Prozent innerhalb von zwei Jahren Opfer einer strafbaren Handlung geworden. Zusammen mit anderen konkreten Verdachtsmomenten ermittelten die PwC-Analysten unter der wissenschaftlichen Obhut von Professor Kai Bussmann von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine Belastungsquote von 52 Prozent aller Behörden - also mehr als jeder zweiten.

In Baden-Württemberg beträgt dieser Wert sogar 54 Prozent. Am häufigsten, berichtet Heck, erzählten die Befragten von Vermögensdelikten wie Betrug, Veruntreuung oder Unterschlagung (29 Prozent) und Vorteilsnahme (25 Prozent). Es folgen Urkundenfälschungen (22 Prozent), wettbewerbswidrige Absprachen (15 Prozent), Bestechlichkeit (zwölf Prozent) sowie Subventionsbetrug (acht Prozent).

Bei der Korruption kommt das Land besser weg als der Durchschnitt. Das "führen wir jedoch auf die im Bundesvergleich deutlich geringere Bekämpfung von Korruption zurück, denn durch ein besseres Kontrollumfeld werden mehr Delikte entdeckt", kommentiert Heck. So aber bleibt das Dunkelfeld groß, und vor allem der Zufall lässt Untaten auffliegen. Prävention sensibilisiert die Belegschaft und führt "zu einer vermehrten Aufdeckung". Doch zeigte sich, dass im Land "deutlich weniger Behörden" Antikorruptionsmaßnahmen ergriffen haben als der Durchschnitt der Republik. Nur 27 Prozent der Ämter verfügten über einen Korruptionsbeauftragten, bundesweit gesehen sind es 56 Prozent.

Kommentare (46)
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JUN
20
Michael Dieter, 14:54 Uhr

Korruption

Als ich noch im Angestelltenverhältniss gearbeitet habe(ist allesdings schon sehr lange her, da hat sich aber sicher nichts geändert) wurden bei uns im Bauwagen auch ausgefüllte Leistungsverzeichnisse von Mitbewerbern gefunden und zwar bevor die Submission(Angebotseröffnung) war!!!! Es betraf Landschaftsbauarbeiten.

FEB
13
Harald Berner, 18:37 Uhr

Tricks bei der Auftragsvergabe

Sehr geehrter Herr Breining, Sie schreiben im Artikel, dass die Behörden das Problem nicht erkennen! Ich darf Ihnen versichern das tun sie sehr wohl, deswegen wird auch die Anordnung des OB durchgesetzt, - Annahme von Vorteilen - dass die 5 oder 10 Euro die ein !dankbarer! Bürger für die Kaffeekasse gibt, sofort an die Amtsleitung abgeführt werden muss! Also lieber Bürger kein Geld und kein Kaffee weil dem geht’s genauso! Anders sieht es aus, wenn ein Bürgermeister Beraterverträge oder sonstige Verträge mit Firmen haben, das gehört nicht zur Anzeigenpflicht, gelle Herr Föll!

FEB
13
C. Wenzel, 17:42 Uhr

Satte Parteispenden für die Reaktionären

Gut gesprochen, Tacheles. Und nun geht ein wahrer Geldsegen als Wahlkampfhilfe auf die Filzläuse nieder. Aber es wird nichts nützen. Die Bürger sind nicht dumm!

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