Die SPD will den Arbeitgeberbeitrag für die Krankenversicherung nicht mehr weiter einfrieren. Der CDU-Politiker Peter Weiß hegt wie der Unions-Arbeitnehmerflügel für den Vorschlag gewisse Sympathien.

Berlin - Weil in der gesetzlichen Krankenversicherung zum Jahresanfang 2016 Beitragserhöhungen drohen, wird auch in der Union über die Abkehr vom festgeschriebenen Beitrag für Arbeitgeber diskutiert. Nach den Forderungen der SPD-Bundestagsfraktion, in der gesetzlichen Krankenversicherung wieder zur paritätischen Finanzierung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zurückzukehren, lässt dafür auch der Sozialflügel von CDU/CSU Sympathien erkennen.

 

Peter Weiß, Vorsitzender der Unions-Arbeitnehmergruppe im Bundestag, sagte der Stuttgarter Zeitung: „Wir müssen die Frage beantworten, wann die Schmerzgrenze für die Beschäftigten erreicht ist.“ Weiß hält es zwar für verfrüht, vom Fixbeitrag der Arbeitgeber sofort Abstand zu nehmen, wie das die SPD verlangt. Die Schere zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung dürfe nicht zu weit auseinandergehen, sagte Weiß. „Falls die Beiträge für Arbeitnehmer künftig steigen, kommen wir nicht umhin, den Arbeitgeberanteil anzupassen“, so Weiß.

Zurzeit gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Beitragssatz von 14,6 Prozent. Diesen Grundbeitrag teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wobei der Anteil der Unternehmen von 7,3 Prozent für künftige Zeiten festgeschrieben ist. Darüber hinaus müssen Arbeitnehmer einen Zusatzbeitrag entrichten, der in der Regel bei 0,9 Prozent liegt. Den Zusatzbeitrag bezahlen die Beschäftigten alleine. Da im kommenden Jahr der Krankenversicherungsbeitrag laut Prognose um bis zu 0,3 Prozentpunkte zunehmen könnte, trifft die Kostensteigerung bei der bisherigen Regelung allein die Arbeitnehmer.

Sie müssten in diesem Fall einen Zusatzbeitrag von insgesamt 1,2 Prozent tragen. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Weiß schlug vor, für den Zusatzbeitrag einen Grenzwert von 1,5 Prozent festzusetzen. „Wenn der Zusatzbeitrag über diesen Satz steigt, sollten wir beim Arbeitgeberbeitrag nachsteuern“, meinte Weiß.

Die SPD will die Festschreibung gänzlich abschaffen

Anders als in der Union fordert die SPD eine grundsätzliche Abkehr von der Festschreibung des Arbeitgeberbeitrags. Im „Spiegel“ forderte der SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dass Beschäftigte und Unternehmen die Sozialbeiträge zu gleichen Teilen aufbrächten, habe sich bewährt, sagte Oppermann.

Die Sozialdemokraten wollen mit ihrem Vorstoß erreichen, dass die Arbeitgeber zur solidarischen Finanzierung in der gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren. Die SPD rechnet damit, dass 2016 und 2017 die Kassenbeiträge deutlich steigen, weil die Koalition eine Reihe von Gesetzen mit Ausgabenerhöhungen beschlossen hat. Die Äußerungen aus der SPD zeigen einen Sinneswandel, denn die große Koalition hatte erst zu Beginn der Wahlperiode die Festsetzung des Arbeitgeberbeitrags beschlossen.

Die Wirtschaft befürchtet, dass die steigenden Gesundheitskosten die Lohnnebenkosten der Unternehmen erhöhen. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) argumentiert, dass die Arbeitgeber über alle Zweige der Sozialversicherung schon jetzt höhere Belastungen zu tragen hätten. So zahlten die Arbeitgeber die Beiträge in der gesetzlichen Unfallversicherung von rund elf Milliarden Euro jährlich allein. Der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Oliver Zander, lehnte eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags ab.

„Ich warne davor, die Arbeitskosten durch immer weiter steigende Krankenkassenbeiträge zu erhöhen und den Standort zu belasten.“ Das Krankenversicherungssystem habe kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem. Zander sieht vor allem im Verwaltungsbereich der Krankenkassen Einsparmöglichkeiten. Dort seien rund 140 000 Mitarbeiter beschäftigt.