Ein 46-jähriger Mann aus dem Kreis Göppingen muss wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Tochter ins Gefängnis. Nach Überzeugung des Landgerichts Ulm hat der Mann die schwersten Übergriffe heruntergespielt.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Kreis Göppingen - Wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Tochter ist ein 46 Jahre alter Mann aus dem südlichen Kreis Göppingen am Freitag zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Jugendschutzkammer des Landgerichts Ulm ahndete mit dem Urteil 22 Übergriffe in der Zeit von Juni 2013 bis Juni 2014. Das Mädchen ist damals zwölf beziehungsweise 13 Jahre alt gewesen. Wegen der durch die Ulmer Justiz verschuldeten langen Verfahrensdauer bekommt der Mann drei Monate der Haftstrafe erlassen.

 

Immer wenn die Mutter beim Arbeiten war – meistens an Samstagen – hatte sich der Angeklagte der Tochter in der heimischen Wohnung der Familie genähert. Begonnen hatte der Beweiserhebung im Prozess zufolge alles damit, dass der Vater die Brüste des Kindes beim Einreiben mit einer Erkältungssalbe berührte. Am Ende missbrauchte er das Mädchen sexuell. „Ihre Taten haben sich vom Schweregrad nach und nach gesteigert“, stellte der Richter Wolfgang Tresenreiter bei der Urteilsbegründung am Freitag in Richtung des Angeklagten fest. Der letzte Prozesstag stand ganz im Zeichen der Vernehmung der Geschädigten, die inzwischen 16 Jahre alt ist. Sie sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus; auch zu den Plädoyers waren Pressevertreter nicht zugelassen. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt zwar ein Teilgeständnis abgelegt, die Bedrängung seines Kindes und das mehrfache Onanieren in dessen Beisein eingeräumt. Doch nie sei er in das Mädchen eingedrungen, betonte der Angeklagte immer wieder.

Prozesstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Die Kammer kam nach Ende der Beweisaufnahme allerdings zu einer anderen Überzeugung. Zwar, sagte Richter Tresenreiter, habe sich die 16-Jährige teilweise nur unklar an Taten erinnern können. Doch drei Übergriffe habe sie auch nach der vergleichsweise langen Zeit detailliert schildern können. Einmal habe sich der Vater im Ehebett der Eltern so an sie herangeschoben, sodass ihr nachher der Schließmuskel wehgetan habe. Ein zweites Mal sei der Vater bei einem gemeinsamen Ausflug ins Schwimmbad von Bad Ditzenbach plötzlich in einem Sprudelbecken zudringlich geworden. Gleiches sei noch einmal auf dem Dachboden des Familienhauses geschehen, als eigentlich ein vermisster Gegenstand gesucht werden sollte. Die Aussagen des Mädchens deckten sich offenbar mit denen, die sie bei der Polizei kurz nach dem Beginn der Ermittlungen im Jahr 2014 gemacht hatte. Den Mitschnitt eines Polizeivideos aus dieser Zeit sah sich das Gericht am Freitag nochmals an. Das Mädchen sei glaubhaft, auch weil es den Vater über dessen Geständnis hinaus „nie zusätzlich belastete“, erklärte der Richter.

Die Tochter ist wohl „ein Leben lang“ geschädigt

Zwar, fuhr er fort, handle es sich bei den gravierenden Missbrauchsfällen nicht „um ein tiefes Eindringen, wie man es unter einem Beischlaf versteht“. Doch juristisch lägen hier klare Fälle von schwerem Missbrauch vor. Dass die Gefängnisstrafe für den Angeklagten am Ende nicht höher ausfiel, hat mit dem umfassenden Geständnis des Mannes zu tun. Andererseits habe das Gericht erkennen müssen, dass es dem Mädchen „erkennbar nicht gut geht“, sagte der Richter Wolfgang Tresenreiter. „Sie hat an dieser Tat wahrscheinlich ein Leben lang zu knabbern.“