Kreis Göppingen Mädchen mehr als 100 Mal vergewaltigt
dpa/lsw, 26.07.2010 14:21 Uhr
Ulm/Göppingen - Mehr als 100-mal soll ein heute 32 Jahre alter Mann aus dem Kreis Göppingen ein elfjähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt Anklage vor dem Ulmer Landgerichts erhoben. Der Mann sitze seit April in Untersuchungshaft, erklärte ein Sprecher der Behörde.

Die Taten liegen teilweise schon viele Jahre zurück. Im Sommer 1997 soll der damals 19-Jährige das Mädchen erstmals vergewaltigt haben. In den folgenden zwei Jahren soll er sich immer wieder an dem Kind vergangen haben. Die Ermittlungsbehörden kommen bei einer vorsichtigen Schätzung auf 110 Fälle. Erst mit zunehmendem Alter habe sich das Mädchen den Übergriffen des Mannes entziehen können, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Der Tatverdächtige sei in einer Fasnachtsmusikgruppe aktiv gewesen, in der auch der Vater des Mädchens mitspielte.

Bekannt wurden die Taten erst, nachdem im Januar bei der Polizei zwei Anzeigen gegen den Mann eingegangen waren, der mittlerweile die musikalische Leitung einer anderen Guggenmusik im Kreis übernommen hatte. In beiden Fällen haben sich zwei Jungen gemeldet, die angaben, der Dirigent habe sie sexuell missbraucht. Der eine Fall habe sich im Mai 2005, der andere im Winter 2006 ereignet. Beide Kinder spielten in der Guggenmusik mit, beide seien zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt gewesen.

Der Fall zog Kreise und wurde auch bei benachbarten Guggenmusiken bekannt. Im Zuge der weiteren Ermittlungen stieß die Polizei dann auf das erste Opfer. Warum sich das Mädchen nicht schon vor 13 Jahren an die Polizei gewandt habe, sei unbekannt, erklärte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Später sei die mittlerweile erwachsene Frau offenbar davon ausgegangen, dass die Taten verjährt seien. Dies ist aber nicht der Fall. Die Verjährungsfrist beträgt bei Vergewaltigungen 20 Jahre und beginnt bei unmündigen Opfern erst mit dem Erreichen der Volljährigkeit.

Von seinen Aufgaben als musikalischer Leiter sei der Mann sofort entbunden worden, als die Vorwürfe bekannt geworden seien, erklärte die Präsidentin der betroffenen Guggenmusik, die den Namen ihres Vereins nicht in der Zeitung lesen möchte. Die Taten hätten sich im Freizeitbereich abgespielt, der Vorstand sei ahnungslos gewesen: "Meine Kameraden und ich distanzieren uns von den Vorkommnissen." Für die nächsten Tage kündigte sie eine Erklärung auf der Internetseite des Vereins an. Der Beschuldigte äußerte sich noch nicht zu den Vorwürfen. Auch sein Prozesses ist noch nicht terminiert. Weil der 32-Jährige inhaftiert ist, rechnet die Staatsantwaltschaft aber mit dem Verhandlungsauftakt innerhalb von sechs Monaten.
Kommentare (1)
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JUL
27
igepaPlus, 10:29 Uhr

U-Haft-Dauer

Zitat: "Allgemein bemühe sich das Gericht aber, einen Prozess nicht später als sechs Monate nach Inhaftierung eines Angeklagten beginnen zu lassen". Wenn man sich vorstellt, dass der Angeklagte sich als unschuldig herausstellen könnte, wird mir bei dieser Aussage fast schlecht. Falls er unschuldig ist, wird er mit einer minimalen Haftentschädigung abgespeist werden und steht vor einem zerstörten Leben, da so ein langer Zeitraum nicht mehr im Lebenslauf zu verstecken ist.