Der Frühling ist da, die Natur sprießt. Doch was darf man ihr entnehmen, was sollte man lieber unterlassen? Eva Rombach von der Umweltschutzbehörde des Waiblinger Landratsamts klärt auf.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Waiblingen - Zu allererst sind die Eigentümerrechte zu berücksichtigen, aber auch der Schutz seltener Arten ist wichtig. Grundsätzlich rät die Natura-2000-Beauftragte des Landratsamts, die Natur mit den Augen zu genießen. Gegen „Mundraub“ in kleinen Mengen aber hat auch Eva Rombach nichts einzuwenden.

 
Frau Rombach, so manches Kind erfreut seine Mama zurzeit mit einem selbst gepflückten Wiesenblumenstrauß. Aber ist das überhaupt erlaubt?
Ja, ein Handstrauß ist erlaubt.
Was ist ein Handstrauß?
So viel, wie in eine Hand passt. Der Handstrauß ist ein Anhaltspunkt für die „geringe Menge“, die laut Naturschutzgesetz erlaubt ist. Aber man sollte aber beachten, dass von den einzelnen Arten noch genug Exemplare stehen bleiben.
Das ist die Menge – und der Inhalt?
In ausgewiesenen Naturschutzgebieten darf man gar nichts pflücken, und geschützte Arten wie Orchideen oder Schlüsselblumen sind ebenfalls tabu. Außerdem sollte man sich schon aus Selbstschutzgründen vor giftigen Arten hüten.
Welche gibt es da bei uns?
Zum Beispiel den Seidelbast oder die Herbstzeitlose, davon sollte man unbedingt die Finger lassen.
Maiglöckchen essen ist auch gefährlich…
…Ja, die werden häufig leider mit Bärlauch verwechselt.
Woran erkennt man den Unterschied?
Bärlauch hat nur ein Blatt pro Stiel, bei Maiglöckchen sind es immer zwei Blätter, die auf der Unterseite glänzen. Zudem erkennt man Bärlauch an seinem Geruch. Allerdings sollte man ganz genau hinschauen und -riechen, da beide Arten an gleichen Standorten wachsen, manchmal direkt nebeneinander.
Als Vor-Oster-Deko sind Weidenkätzchen oder andere Strauch- oder Baumzweige beliebt. Darf man die „ernten“?
Weidenkätzchen sollte man erst abschneiden, wenn schon ein bisschen mehr in der Natur blüht, weil man ansonsten den Bienen die Nahrung nimmt. Jetzt könnte man es mittlerweile tun, aber auch hier gilt die Handstraußregel – und natürlich nicht aus Nachbars Garten.
Wie sieht es später im Jahr mit Streuobst aus, darf man sich da bedienen?
Die meisten Stückle sind in Privatbesitz, also nein. Es wird allerdings kaum jemand etwas dagegen haben, wenn Sie einen einzelnen Apfel auflesen, der am Boden liegt. Wer mehr möchte, sollte einfach mal bei seiner Gemeinde nachfragen: Einige Bestände, die von ihren Besitzern nicht mehr geerntet werden, werden in sogenannten Streuobstbörsen gemeldet oder es können auch gemeindeeigene Bäume ersteigert werden.
Aber Wildfrüchte im Wald sind ein freier Genuss für die Allgemeinheit?
Brombeeren oder Schlehen kann man in kleineren Mengen für den Eigenbedarf pflücken, Handel darf man damit keinen treiben.
Misteln gelten als Plage, dürfen die von nicht eingezäunten Baumbeständen heruntergeschnitten werden?
Nein, auch da gilt: das muss man mit dem Baumbesitzer absprechen, man könnte den Baum schließlich auch beschädigen.
Aber Löwenzahn als Kaninchenfutter ist unverdächtig?
Ja, aber auch hier ist eine Absprache mit dem Besitzer sicherlich kein Fehler.
In früheren Generationen war es für viele Buben ganz normal, sich ein Terrarium mit Fröschen und Lurchen einzurichten, das sollte man heute wohl lieber bleiben lassen?
Ja, das ist nicht zulässig. Engagierte Lehrer aber können sich eine Genehmigung für Lehr- und Forschungszwecke einholen und dann gemeinsam mit ihren Schülern ein Terrarium oder Aquarium anlegen.
Egal ob Flora oder Fauna, was empfehlen Sie für ein harmonisches Verhältnis von Mensch und Natur?
Die Natur ganz bewusst wahrzunehmen, sich auf einen Spaziergang in ein Streuobstgebiet oder in den Wald begeben, sich die zurzeit herrlichen Konzerte anzuhören, die Vögel bei der Nist- und Brutarbeit beobachten und sich an der Vielfalt und den Farben erfreuen. Man kann sehr gut auch mit den Augen genießen. Aber wenn man sich dazu noch eine Handvoll Gänseblümchen, Veilchen oder Wiesenschaumkraut pflücken will, ist das auch okay.