Im Juni 2012 legt die LKA-Ermittlungsgruppe „Nationalsozialistische Gewalt“ ihren Abschlussbericht vor. Danach erscheinen die Ergebnisse von Marco Gentiles Forschungsarbeit über die Rolle der Wehrmacht und Waffen-SS in Italien als Buch. Noch hätte Bernhard Häußler die Möglichkeit, die neueste Forschungsarbeit für seine Entscheidung auszuwerten. Ob er es getan hat und mit welchem Ergebnis, ist unbekannt. Zu einem Hintergrundgespräch mit dieser Zeitung war er nicht bereit.

 

Häußler teilt Anfang Oktober in einer 14-seitigen Pressemitteilung die Einstellung des Verfahrens mit. Grund: es habe den Beschuldigten weder Mord noch Beihilfe zum Mord nachgewiesen werden können. Seine Verfügung – 150 Seiten – darf diese Zeitung zehn Tage lang nicht einsehen. Dann weist das Justizministerium die Behörde an, das komplette Werk anonymisiert zur Verfügung zustellen.

In Italien verurteilt, in Deutschland straffrei

„Das Urteil von La Spezia ist bis in die letzte Instanz bestätigt worden. In Deutschland scheitert ein Verfahren schon an der untersten“, resümiert Carlo Gentile. Die Einstellung des Verfahrens sei deshalb in Italien landesweit als Affront aufgenommen worden. Sogar der Staatspräsident Giorgio Napolitano äußerte sich kritisch. Zudem haben die Italiener nicht vergessen, dass sich die Bundesregierung bis heute weigert, Überlebenden von Massakern eine Entschädigung zu zahlen.

Der Fall Sant’Anna ist damit zu einem Politikum geworden, mit dem sich unter anderem das Auswärtige Amt in Berlin und das Justizministerium in Baden-Württemberg befassen. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) lässt Häußlers Einstellungsverfügung derzeit von seinem Ressort prüfen. Stephan Braun (SPD) und Stickelberger haben sich mit dem Fall schon vor Jahren als Landtagsabgeordnete befasst. Braun wandte sich deshalb mehrmals an Justizminister Ulrich Goll und warf der Staatsanwaltschaft öffentlich eine Verschleppung des Verfahrens vor. Rainer Stickelberger war mit dem Fall auch deshalb konfrontiert, weil mit Georg Rauch (Jahrgang 1921) einer der ehemaligen SS-Männer in seinem Wahlkreis, in Rümmingen bei Lörrach, lebte.
 

Im Gegensatz zu den italienischen Richtern ist die Staatsanwaltschaft Stuttgart der Auffassung, man könne nicht mit Sicherheit beweisen, dass das Massaker „eine von vornherein geplante und befohlene Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung“ gewesen sei. Es bestehe „auch die Möglichkeit, dass das Ziel des Einsatzes ursprünglich die Bekämpfung von Partisanen und die Ergreifung arbeitsfähiger Männer zum Zwecke der Verschleppung nach Deutschland war“. Während in Italien eine Spontanaktion des ganzen Bataillons aus Wut und Rache ausgeschlossen wird, erklärt Bernhard Häußler, es sei möglich, dass die Erschießung erst dann befohlen worden sei, als klar war, dass die ursprünglich beabsichtigte „Bekämpfung von Partisanen und die Ergreifung arbeitsfähiger Männer“ nicht erreicht werden konnte.

Damit befasst sich seit zehn Jahren auch Bernhard Häußler. Begegnet sind sich der Stuttgarter Jurist und der Historiker aus Köln nur einmal – vor knapp zehn Jahren in Ludwigsburg bei der dortigen Einrichtung zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. „Die Stelle hatte mich damals zu einem Vortrag für einen kleinen, ausgewählten Kreis eingeladen“, erinnert sich Gentile. Einen Gutachterauftrag aus Stuttgart habe er aber nie erhalten.

Die deutsche Justiz hat sich jahrzehntelang nicht um die Verbrechen der SS, der Wehrmacht und der Polizei in Italien gekümmert. Das Gleiche gilt zum Teil für Italien. Die Regierung in Rom wollte die stark umstrittene Wiederbewaffnung Westdeutschlands und den geplanten Nato-Beitritt nicht mit NS-Verfahren erschweren. Zudem sei sie nicht daran interessiert, „Verbrechen, die in der Zeit des Diktators Benito Mussolini begangen wurden, nachhaltig aufzuklären“, sagt Gentile.

1994 werden im Keller der Procura Militare Generale in Rom Ermittlungsakten über Kriegsverbrechen gefunden, die die Alliierten den Italienern hinterlassen hatten. „Schrank der Schande“ wird der Fundort seither genannt. Die Zentrale Stelle in Ludwigsburg erfährt davon zwei Jahre später. Ermittelt wird aber nur in Italien.
 

Die Journalistin Christiane Kohl nennt 1999 in der „Süddeutschen Zeitung“ Namen von möglichen Tätern. „Da waren wir ein bisserl rücksichtslos“, gestand der ehemalige SS-Mann Horst Eggert, der 30 Kilometer von Stuttgart entfernt in Weil der Stadt wohnte. „Mit diesem und anderen Berichten war das öffentliche Interesse da“, erinnert sich Carlo Gentile. „Ohne den Druck der Medien ging damals häufig nichts.“ Anfang 2002 leitet die Zentrale Stelle Vorermittlungen ein, die sie im Herbst des Jahres abschließt, um Bernhard Häußler den Fall zu übergeben. Sein oberster Dienstherr ist von 2004 bis 2011 Justizminister Ulrich Goll (FDP). Auch der beschäftigt sich mehrmals mit Sant’Anna.

Von 17 Kriegsverbrechern leben heute noch acht

2005 verurteilt ein Gericht in La Spezia die zehn angeklagten Deutschen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe, da sie sich an einem gezielten Massaker an der Zivilbevölkerung beteiligt hatten. Keiner der ehemaligen SS-Männer ist anwesend. Deutschland musste sie nach herrschendem Recht nicht ausliefern.

„Nach dem Urteil von La Spezia bestand der hinreichende Tatverdacht, der für eine Anklage ausreicht“, sagt die Strafverteidigerin Gabriele Heinecke in Hamburg. Sie vertritt die Interessen von Enrico Pieri, eines Überlebenden des Massakers. Die beschuldigten SS-Männer sterben nach und nach. Von 17 leben heute noch acht.

Der Staatsanwalt will sich nicht festlegen

Im Juni 2012 legt die LKA-Ermittlungsgruppe „Nationalsozialistische Gewalt“ ihren Abschlussbericht vor. Danach erscheinen die Ergebnisse von Marco Gentiles Forschungsarbeit über die Rolle der Wehrmacht und Waffen-SS in Italien als Buch. Noch hätte Bernhard Häußler die Möglichkeit, die neueste Forschungsarbeit für seine Entscheidung auszuwerten. Ob er es getan hat und mit welchem Ergebnis, ist unbekannt. Zu einem Hintergrundgespräch mit dieser Zeitung war er nicht bereit.

Häußler teilt Anfang Oktober in einer 14-seitigen Pressemitteilung die Einstellung des Verfahrens mit. Grund: es habe den Beschuldigten weder Mord noch Beihilfe zum Mord nachgewiesen werden können. Seine Verfügung – 150 Seiten – darf diese Zeitung zehn Tage lang nicht einsehen. Dann weist das Justizministerium die Behörde an, das komplette Werk anonymisiert zur Verfügung zustellen.

In Italien verurteilt, in Deutschland straffrei

„Das Urteil von La Spezia ist bis in die letzte Instanz bestätigt worden. In Deutschland scheitert ein Verfahren schon an der untersten“, resümiert Carlo Gentile. Die Einstellung des Verfahrens sei deshalb in Italien landesweit als Affront aufgenommen worden. Sogar der Staatspräsident Giorgio Napolitano äußerte sich kritisch. Zudem haben die Italiener nicht vergessen, dass sich die Bundesregierung bis heute weigert, Überlebenden von Massakern eine Entschädigung zu zahlen.

Der Fall Sant’Anna ist damit zu einem Politikum geworden, mit dem sich unter anderem das Auswärtige Amt in Berlin und das Justizministerium in Baden-Württemberg befassen. Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) lässt Häußlers Einstellungsverfügung derzeit von seinem Ressort prüfen. Stephan Braun (SPD) und Stickelberger haben sich mit dem Fall schon vor Jahren als Landtagsabgeordnete befasst. Braun wandte sich deshalb mehrmals an Justizminister Ulrich Goll und warf der Staatsanwaltschaft öffentlich eine Verschleppung des Verfahrens vor. Rainer Stickelberger war mit dem Fall auch deshalb konfrontiert, weil mit Georg Rauch (Jahrgang 1921) einer der ehemaligen SS-Männer in seinem Wahlkreis, in Rümmingen bei Lörrach, lebte.
 

Im Gegensatz zu den italienischen Richtern ist die Staatsanwaltschaft Stuttgart der Auffassung, man könne nicht mit Sicherheit beweisen, dass das Massaker „eine von vornherein geplante und befohlene Vernichtungsaktion gegen die Zivilbevölkerung“ gewesen sei. Es bestehe „auch die Möglichkeit, dass das Ziel des Einsatzes ursprünglich die Bekämpfung von Partisanen und die Ergreifung arbeitsfähiger Männer zum Zwecke der Verschleppung nach Deutschland war“. Während in Italien eine Spontanaktion des ganzen Bataillons aus Wut und Rache ausgeschlossen wird, erklärt Bernhard Häußler, es sei möglich, dass die Erschießung erst dann befohlen worden sei, als klar war, dass die ursprünglich beabsichtigte „Bekämpfung von Partisanen und die Ergreifung arbeitsfähiger Männer“ nicht erreicht werden konnte.

Der Historiker widerspricht dem Staatsanwalt

Gentile hält diese Darstellung für historisch nicht haltbar. „Die Massaker waren durchorganisiert und folgten einer straffen militärischen Regie“, sagt er. Dies gelte auch für die Tat von Sant’Anna. Für die Führungsebenen der Division „Reichsführer SS“ sei das Vorgehen bei den Massakern selbstverständlich gewesen. Das Modell dafür hätten sie aus Osteuropa übernommen, wo sie sich an der Bekämpfung der Partisanen und der Ermordung von Juden beteiligt hatten. Zum Beispiel 1941 in Weißrussland oder 1943 in Warschau. Mit dieser Einschätzung ist Gentile nicht allein. So betonte etwa der Historiker Lutz Klinghammer schon vor Jahren die Übernahme „östlicher“ Methoden.

Carlo Gentile kennt auch andere Verfahren gegen NS-Täter in Deutschland, zum Beispiel im Fall des Massakers im toskanischen Falzano di Cortona. Gentile begleitete das Verfahren 2009 als Gutachter. Das Landgericht München I hat damals Josef Scheungraber zu einer lebenslangen Haft wegen vielfachen Mordes verurteilt. Der Kompaniechef hatte befohlen, unschuldige Zivilisten aus Rache für einen Partisanenüberfall zu töten. Dieses Massaker sei, abgesehen von der kleineren Opferzahl, vergleichbar mit dem von Sant’Anna.

Wenn die bayerische Staatsanwaltschaft diesen Fall nach den Stuttgarter Kriterien behandelt hätte, wäre es wohl nicht zur Anklage gekommen. Das Gleiche gilt für John Demjanjuk. Das Landgericht München II hat den ehemalige Wachmann 2011 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren wegen Beihilfe zum Mord im Vernichtungslager Sobibor verurteilt, obwohl Demjanjuk keine konkrete Tat zugeschrieben werden konnte. Im Gegensatz zur Division „Reichsführer SS“ hatte Demjanjuk nicht die Zivilbevölkerung verfolgt, sondern zunächst als sowjetischer Soldat gekämpft. Als Kriegsgefangener war er dann für Einsätze in Wachmannschaften rekrutiert worden. Das Gericht sah in ihm dennoch einen „Teil der Vernichtungsmaschinerie“.

„Ich bin kein Jurist“, betont Gentile mit ruhiger Stimme. „Für mich ist es nicht wichtig, dass die alten Herren ins Gefängnis kommen.“ Entscheidend sei, „dass wir uns der historischen Wahrheit möglichst weit annähern“. Dies gelte auch für Sant’ Anna di Stazzema. Zumindest wünscht sich der Historiker, dass ein deutsches Gericht die Möglichkeit zum Urteil erhält.

Dies fordert auch die Strafrechtlerin Gabriele Heinecke. Sie hat jetzt Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung eingelegt; sie will eine Anklage erzwingen. Und sie glaubt, zumindest die individuelle Schuld des Kompaniechefs Gerhard Sommer aus Hamburg, der dort noch lebt, nachweisen zu können. Heinecke rät Justizminister Stickelbeger, erst die Begründung ihrer Beschwerde abzuwarten, bevor er darüber entscheidet, ob er eine Anklage anordnet. Sollte dies nicht erfolgen, wäre es „eine Schande für die baden-württembergische Justiz“, meint die Anwältin.