Den eigenen Wagen mit anderen teilen – das ist das Konzept des Stuttgarter Carsharing-Anbieters „Autonetzer.de“. Der Verband der Autovermieter (BAV) klagt nun gegen das Portal. Sein Argument: die mangelnde Verkehrssicherheit der vermieteten Fahrzeuge.

Stuttgart - Privates Carsharing, also die Idee das eigene Fahrzeug mit anderen Autofahrern zu teilen, existiert seit geraumer Zeit. Smartphones und das Internet haben dem Konzept aber vor allem in den vergangenen Jahren zum Durchbruch verholfen. Nun klagt der Verband der Autovermieter (BAV) gegen den Stuttgarter Carsharing-Anbieter Autonetzer, der mit mehr als 4000 Privatautos das größte Angebot für privates Carsharing in Deutschland hat. Jeder zweite Deutsche zeigt Interesse an privaten Carsharing-Angeboten. Bei den Autofahrern unter 30 sind es sogar zwei Drittel. Zu diesem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom.

 

Auch bei dem 2010 gegründeten Unternehmen Autonetzer zeigt sich die hohe Nachfrage: Bei den Fahrzeugen verzeichnete der Carsharing-Dienst seit Jahresbeginn eine Steigerung um 65 Prozent, die Anzahl der Nutzer erhöhte sich um 150 Prozent auf 30 000. Im selben Zeitraum verdreifachten sich die monatlichen Buchungen. Der BAV hat nun Klage beim Landesgericht Berlin gegen das Geschäftsmodell von Autonetzer eingereicht und fordert, „dass Kraftfahrzeuge, die regelmäßig vermietet werden, auch als Mietwagen zugelassen sind“. Das würde bedeuten, dass Autofahrer, die ihr Fahrzeug über eine private Carsharing-Plattform vermieten möchten, dieses als „Selbstfahrervermietfahrzeuge“ eintragen lassen müssten. Damit hätten diese denselben Status, wie die Mietwagen kommerzieller Anbieter, und müssten folglich besonders versichert werden und anstatt alle zwei Jahre jedes Jahr zur Tüv- und Abgasuntersuchung.

Mangelnde Verkehrssicherheit

Der Verband der Autovermieter argumentiert dabei vor allem mit der mangelnden Verkehrssicherheit der Fahrzeuge. Bereits im März hatte der BAV nach einem Carsharing-Test eine „Liste des Grauens“ veröffentlicht. Moniert wurden unter anderem Karosserieprobleme und Schäden an der Lenkung. Sebastian Ballweg, Gründer von Autonetzer, wehrt sich gegen diese Vorwürfe. Man habe die betroffenen Fahrzeuge selbst zum Tüv gebracht. Keines der Autos sei beanstandet worden. Bei dem Startup sieht man der Klage des BAV gelassen entgegen. „Die Plattform ist dazu gedacht, privaten Vermietern die Möglichkeit zu geben, die Unterhaltskosten des eigenen Autos zu reduzieren und nicht um Profit zu machen“, erläuterte eine Autonetzer-Sprecherin. Neben den direkten Kosten für die Nutzung werden anteilig Versicherungsbeiträge und Steuern fällig.

Auf der Website des Unternehmens werden die Nutzer ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine gewerbliche Vermietung, die der BAV bei privatem Carsharing grundsätzlich als gegeben ansieht, nicht gestattet ist. „Die Basis unseres Modells ist das gegenseitige Vertrauen“, ergänzte die Sprecherin. Trotzdem sei Autonetzer gemeinsam mit Rechtsexperten und Versicherungen entwickelt worden; sowohl Mieter als auch Vermieter kennten ihre Rechte und Pflichten.

Die Idee des Teilens

Privates Carsharing
Der Begriff Carsharing tauchte 1975 das erste mal in einer englischen Zeitung auf und meint die organisierte gemeinschaftliche Nutzung eines oder mehrerer Fahrzeuge. In Zeiten eines steigenden Mobilitätsbedarfs soll mithilfe dieses Konzepts Umweltproblemen und zunehmenden Platzmangel in Großstädten entgegengewirkt werden.

Konzept
Im Gegensatz zu kommerziellen Autovermietern wie Sixt, besteht der Unterschied vor allem in der Möglichkeit, Autos von privaten Vermietern zu günstigen Konditionen für sehr kurze Zeiträume zu mieten. Dabei folgt man dem Leitgedanken der Shareconomy, die sich in vielen Bereichen wachsender Beliebtheit erfreut. So vermittelt etwa Airbnb weltweit private Unterkünfte. 2012 nutzen in 192 Ländern bereits 300 000 Menschen das Angebot