Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und Anlegeranwälte kritisieren das Vorgehen der Sparkasse Ulm schon lange. Das Institut droht Kunden, gut verzinste Scala-Verträge zu kündigen. Jetzt legt die Verbraucherzentrale eine härtere Gangart ein.

Stuttgart - Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg legt gegenüber der Sparkasse Ulm eine härtere Gangart ein. Sie habe beim Landgericht Ulm eine Unterlassungsklage eingereicht, teilte die Verbraucherschutzorganisation in Stuttgart mit (Az 4 O 364/13). Sie will erreichen, dass der Sparkasse untersagt wird, sich bei den Scala-Ratensparverträgen auf Kündigungsklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu berufen. Die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass das Finanzinstitut grundsätzlich keine Möglichkeit habe, die bis 2005 vertriebenen, bis zu 25 Jahre laufenden Sparverträge zu kündigen.

 

Der Streit hat schon vor einigen Monaten begonnen. Bereits im Juli hatte die Verbraucherzentrale den betroffenen Kunden empfohlen, nicht auf die vielfach nachteiligen und weniger flexiblen Alternativangebote der Sparkasse einzugehen. Seit Mai versucht das Institut, die Sparer zum Umstieg in andere Produkte zu bewegen – oder es droht die Kündigung der Scala-Verträge. Letztere sei „die Ultima Ratio“, sagte der Sprecher des Ulmer Finanzhauses. „Seit Februar erhalten wir zunehmend Beschwerden von Kunden der Sparkasse“, berichtete Ingrid Ritter, Beraterin bei der Verbraucherzentrale Ulm. „Die Verbraucher sind maßlos enttäuscht vom Vorgehen der Sparkasse.“

Der Marktführer im Alb-Donau-Kreis mit nach eigenen Angaben etwa 200 000 Kunden will die für ihn verlustbringenden Hochzinsverträge loswerden. Binnen zweier Fristen – die zuletzt gesetzte endet am 15. Dezember – wurden die anfangs noch gut 20 000 Scala-Vertragsinhaber aufgefordert, sich für eigens für sie konzipierte Alternativangebote zu entscheiden. Mehr als zehntausend Anleger hätten diese bereits angenommen, erklärte der Sprecher. Er bestreitet nicht, dass es auch Kunden gebe, die durch einen Wechsel Nachteile haben. Die Berater seien gehalten, die Sparer umfassend aufzuklären.