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Politik
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Kundus-Affäre Verdacht auf Kriegsverbrechen

Bärbel Krauß, vom 18.03.2010 18:55 Uhr
Am 4. September 2009 tötete die Bundeswehr bis zu 142 Menschen, viele wurden verletzt. Foto: dpa
Am 4. September 2009 tötete die Bundeswehr bis zu 142 Menschen, viele wurden verletzt. Foto: dpa
Berlin - Zum ersten Mal seit Inkrafttreten des Völkerstrafgesetzbuches im Juni 2002 werden zwei Soldaten der Bundeswehr beschuldigt, ein Kriegsverbrechen begangen zu haben. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat sich der Anfangsverdacht, dass bei dem Luftangriff von Kundus im September 2009 gegen Paragraf 11 des Völkerstrafgesetzbuches verstoßen wurde, "auf niedriger Stufe" bestätigt. Deshalb ist jetzt gegen den Kommandeur Oberst Klein und seinen Flugleitoffizier ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden.

Die Bundesanwaltschaft hat beide als Beschuldigte zur Vernehmung in der kommenden Woche vorgeladen. Dies hat die Stuttgarter Zeitung aus Regierungskreisen erfahren. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft machte zu diesem Punkt keine Angaben. Er erklärte jedoch, dass seine Behörde derzeit noch mit einem weiteren Fall befasst sei, in dem Bundeswehrsoldaten eines Kriegsverbrechens verdächtigt würden. Im Juli 2009 sei es zu zivilen Opfern gekommen, nachdem ein Kleinlaster in Afghanistan von Soldaten beschossen worden war. Der Fall sei von einer saarländischen Staatsanwaltschaft zur Prüfung nach Karlsruhe geleitet worden.

Laut Völkerstrafgesetzbuch Paragraf 11, Absatz 3, der in Bezug auf das Bombardement von Kundus relevant ist, begeht ein Kriegsverbrechen, wer in einem bewaffneten Konflikt "mit militärischen Mitteln einen Angriff durchführt und dabei als sicher erwartet, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonenoder die Beschädigung ziviler Objekte (...) in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht". Nach Einschätzung von Experten ist die Hürde für eine Verurteilung in solchen Verfahren aber sehr hoch.

In Koalitionskreisen in Berlin wird erwartet, dass das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und den Flugleitoffizier am Ende eingestellt und keine Anklage erhoben wird. Die Bundesanwaltschaft weist darauf hin, dass, schon um die sachliche Prüfung des Falles abschließen zu können, ein Ermittlungsverfahren notwendig sei. Denn nur in diesem Rahmen könnten Zeugen vernommen und könne den Beteiligten "rechtliches Gehör gewährt" werden.
Kommentare (1)
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MRZ
19
17:11 Uhr, geschrieben von Th. Münzer
Untergrenze 10 000 Tote ? Ab welcher Höhe ist es ein Kriegsverbrechen?
Bei Kriegsverbrechen gilt, "....dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonenoder die Beschädigung ziviler Objekte (...) in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht" Wieviel Zivilisten als Mindest-Einstieg für ein solches Verfahren sollten getötet werden: 10 Tote 100 Tote 1000 Tote 10 000 Tote? Jede und jeder unschuldig Getötete ist eine/r zuviel. Das sollte auch die Bundesanwaltschaft berücksichtigen.
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