Die Betreiber der Strohgäubahn geraten zusehends in die Defensive. Das Gutachten eines direkten Anwohners zeigt: die Lärmentwicklung am Betriebshof ist offenbar weit stärker als vom Zweckverband behauptet.

Lärmstreit - Das Lärmgutachten des Zweckverbands Strohgäubahn gerät immer weiter in die Kritik. Noch bis vor einigen Monaten hat der Betreiber des Bähnles zwischen Korntal und Ditzingen-Heimerdingen im Streit über die Geräuschentwicklung am Betriebshof die fachliche Expertise auf seiner Seite gewähnt. Ein Experte hatte dargelegt, dass der direkte Anwohner der Werkstatt nicht unter zu viel Lärm zu leiden habe.

 

Das hat sich inzwischen grundlegend geändert – um nicht zu sagen: ins Gegenteil verkehrt. Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim für nichtig erklärt, das befunden hatte, dass dem Anwohner Thomas Herwig keine Lärmschutzwand zustehe. Jetzt hat Herwig auf eigene Kosten ein Gutachten erstellen lassen. Und sein Fachmann – ebenfalls ein staatlich vereidigter Gutachter – kam zu einem völlig anderen Ergebnis.

Auch weitere Gebäude vom Lärm betroffen

Thomas Herwig, der im Häuschen unmittelbar neben der Werkstatt in Korntal wohnt, geht davon aus, dass die Genehmigung des Betriebshofs „damit nun keinen Bestand mehr haben kann“, weil sie „unter Irreführung der Genehmigungsbehörde erwirkt“ worden sei.

Sein Gutachten sei außerdem der Beleg dafür, dass es im Lärmschutzstreit „nicht nur um den vermeintlichen Querulanten Herwig“ gehe, sondern auch um weitere Anwohner, etwa in der Siebenbürgenstraße, der Weilimdorferstraße und der Sonnenbergstraße. Laut dem Messbericht, der unserer Zeitung vorliegt, sind durchaus noch weitere Gebäude vom Lärm des Werkstattbetriebs betroffen.

Herwigs Gutachter hat in zwei wesentlichen Punkten anders gearbeitet als der Gutachter, der seine Expertise für die Baugenehmigung der Werkstatt zur Verfügung gestellt hat. Erstens: er hat tatsächlich gemessen, während das erste Gutachten nur auf Berechnungen basierte. Zweitens: das neue Gutachten hat den Lärm sowohl am Schlafzimmerfenster Herwigs an der Westfassade als auch an der südlichen Gebäudefront gemessen. Der Gutachter der Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium Stuttgart, hatte lediglich das Schlafzimmerfenster für relevant befunden.

Die Behörden wissen noch nichts vom Gutachten

Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Vorgehensweise als problematisch eingestuft. Unabhängig davon hat die Messung im Auftrag des Anwohners an beiden Punkten Überschreitungen des maximal zumutbaren Lärms, insbesondere in den Nachtstunden, ergeben. Die lauteste Nachtstunde wurde in der Zeit von 5 bis 6 Uhr morgens festgestellt. Wenn man den Richtwert für ein Gewerbegebiet als Maßstab nimmt, dann lag die Belastung demnach um sieben Dezibel über dem zulässigen Maximum. Selbst an der Westfassade hat der zweite Gutachter Überschreitungen von rund vier Dezibel festgestellt.

Die zuständigen Behörden, also das Landratsamt Ludwigsburg, in dem der Zweckverband angesiedelt ist, und das Regierungspräsidium Stuttgart, wissen übrigens noch nichts von Herwigs Gutachten und können sich deshalb auch nicht dazu äußern. Der Anwohner will die Ergebnisse aber in das Verfahren am Verwaltungsgerichtshof Mannheim einbringen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Mannheimer Richter angewiesen, erneut über Herwigs Klage zu befinden.

Einen Termin für die zweite Erörterung gibt es noch nicht.

Seit Dezember 2012 fährt die Strohgäubahn auf einer verkürzten Strecke und ist nicht mehr bis Stuttgart-Feuerbach durchgebunden. Allerdings ist der Takt der Züge deutlich dichter. Dafür war ein neuer Betriebshof notwendig. Als Standort wurde schließlich Korntal gefunden. Beim Genehmigungsverfahren für den Neubau gingen zahlreiche kritische Anregungen beim Zweckverband Strohgäubahn ein. Anwohner kritisierten zum Beispiel , dass die Züge in Kurven laut quietschen, etwa bei der Haltestelle Korntal-Gymnasium und in Schwieberdingen. Eine Gleisschmieranlage war dem Zweckverband aber zu teuer. Thomas Herwig ist der letzte Anwohner, der mit dem Verband noch im Clinch liegt.