Der Prozess um die Mails des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus geht in die nächste Runde. Nach der Niederlage geht das Land in Berufung. Nun muss der Verwaltungsgerichtshof den Fall entscheiden.

Stuttgart - Der Prozess um die Mails des früheren Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) geht in die nächste Runde. Wenige Tage vor Ablauf der Frist hat das Land als Beklagter Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe eingelegt. Dies bestätigte ein Sprecher des Gerichts der Stuttgarter Zeitung. Damit muss nun der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim über den Umgang mit den Kopien von Mappus-Mails aus dem Herbst 2010 entscheiden. Mappus als Kläger habe bisher keine Berufung eingelegt, aber noch einige Tage Gelegenheit dazu, sagte der Sprecher. Mappus’ Anwälte reagierten bisher nicht auf eine Anfrage der StZ dazu.

 

Der Ex-Ministerpräsident war mit seiner Klage überwiegend erfolgreich gewesen. Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts hatte das Land mit dem Urteil von Ende Mai verpflichtet, die wegen Computerproblemen angefertigten Sicherungskopien der Mails zu löschen. Zuvor müssten sie jedoch dem Landesarchiv Baden-Württemberg zur Archivierung angeboten werden. Der Archivpräsident Robert Kretzschmar hat sich an der Übernahme der Mails bereits sehr interessiert gezeigt.

Gericht regt obergerichtliche Klärung an

Das Gericht folgte weitgehend der Argumentation von Mappus’ Anwälten, die Mails dürften für andere Zwecke als den ursprünglichen nicht gespeichert bleiben. Die Landesregierung argumentiert dagegen, die Speicherung sei zur Erfüllung staatlicher Aufgaben weiter notwendig; insbesondere im Zusammenhang mit dem EnBW-Deal habe Mappus offenbar nicht die gesamte dienstliche Korrespondenz zu den Akten genommen.

Die Berufung hatte das Verwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen. Der Rechtsstreit habe über den Einzelfall hinaus „grundsätzliche Bedeutung“, so die Begründung, die Fragen seien „bisher obergerichtlich ungeklärt“.