Ausgetrickst:
Cum-Ex-Geschäfte heißen so, weil Aktien dabei erst mit (cum) und dann ohne (ex) Dividende gehandelt werden. Da die Geschäfte in einer schnellen und komplizierten Abfolge getätigt wurden, verloren die Finanzämter offenbar den Überblick. In der Folge wurden mehrere Bescheinigungen über gezahlte Kapitalertragsteuern ausgestellt, obwohl diese nur einmal abgeführt worden waren. Eine Rolle spielten dabei sogenannte Leerverkäufe über den Dividendenstichtag, bei denen die Aktie mit einer – früher nicht besteuerten – Kompensationszahlung in Höhe der Nettodividende zu liefern waren.

 

Ungeklärt:
Seit 2012 ist diese gezielt genutzte Gesetzeslücke durch eine Systemumstellung geschlossen. Bereits 2007 wurden die Steuerspar-möglichkeiten für inländische Leerverkäufe eingeschränkt; danach wurden ausländische Leerverkäufer und inländische Käufer benötigt. Ob es sich um eine zulässige oder missbräuchliche Steuergestaltung handelt, ist noch nicht abschließend entschieden. Vor dem Bundesfinanzhof soll darüber im April nächsten Jahres verhandelt werden.