Landeshilfen
Gericht gibt Privatschulen Recht
Renate Allgöwer und Johanna Eberhardt,
14.07.2010 17:46 Uhr
|
|
Bild 1 von 2 |
|
Unterrricht an der Waldorfschule Uhlandshöhe in Stuttgart Foto: dpa
Der Träger der Nürtinger Schule hatte im Namen von 48 weiteren Waldorfschulen im Land eine Musterklage erhoben und geltend gemacht, die derzeitige Förderung reiche nicht zur Sicherung ihrer Existenz. Trotz eines erheblichen finanziellen Engagements des Trägervereins, einer Lehrerentlohnung die um mehr als 25 Prozent unter den Vergütungen in öffentlichen Schulen liege und eines "verfassungswidrig hohen Schuldgeldes", mache die Nürtinger Waldorfschule – wie alle anderen im Land – seit Jahren ein erhebliches Defizit. Im Jahr 2003/04, um das gestritten wurde, seien es mehr als 80.000 Euro gewesen. Daher brauche man mehr Finanzhilfen als die 1,5 Millionen Euro, die bei 457 Schülern in Nürtingen für 2003 bewilligt wurden.
Die Stuttgarter Richter hatten diese Argumente nicht gelten lassen und die Ablehnung weiterer Landeshilfen für rechtens erklärt. Im Wesentlichen hatten sie dies damit begründet, dass private Ersatzschulen – wie ihre insgesamt gute Entwicklung zeige – nicht gefährdet seien.
Grüne: Förderung muss schnellstens angepasst werden
Dem haben die Mannheimer Richter nach ausgiebiger mündlicher Verhandlung, bei der mit Hilfe von Gutachtern viele Zahlen ausgetauscht wurden, teilweise widersprochen. Der Gesetzgeber dürfe bei seiner Förderung als Vergleichsbasis die an öffentlichen Schulen entstehenden Kosten heranziehen. Er müsse die Daten aber "realitätsgerecht" ermitteln. Das Land hatte den Privatschulen in Aussicht gestellt, sie würden mit 80 Prozent der Kosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule bezuschusst. Der Prozentsatz ist aber noch nicht erreicht. Gymnasien bekommen etwa 77 Prozent (oder 4100 Euro pro Schüler), Hauptschulen 62,4 Prozent.
Keinen Erfolg hatten die Kläger mit ihrer Forderung nach stärkerer Unterstützung bei den Investitionskosten. Die Grünen im Landtag kritisieren, die CDU/FDP-Koalition habe sich seit Jahren geweigert, Schulen in freier Trägerschaft angemessen und gerecht zu finanzieren. Jetzt müsse die Förderpraxis schnellstens den gerichtlichen Vorgaben angepasst werden. Die SPD wertet den Richterspruch als herbe Niederlage für die Regierung und fordert eine Erhöhung der Zuschüsse. Sonst könnten Privatschulen nicht die gleichen Bildungschancen und Zugangsmöglichkeiten bieten wie allgemeine Schulen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Streits hat der Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen (9 S 2207/09).
Seite
1
2
Weitere Artikel


23 Mal Stuttgart – wir stellen Ihnen alle 23 Stadtbezirke vor >>


Teuer?
Klasse Artikel. Ich nehme zwar an das Ministerium Revision einlegen wird und sich das Ganze noch ewig hinzieht, aber es ist doch schon mal ein schöner Anfang. All den Jammernden ("jetzt müssen wir die auch noch zahlen") sei gesagt: Privatschulenwie zB Waldorfschulen arbeiten effizienter als staatliche Schulen und außerdem erheben sie noch Schulgeld. Daher kostet ein Schüler an einer Waldorfschule den Staat einiges weniger als ein Schüler an einer staatlichen Schule. Ihr solltet froh sein dass nicht auf einmal alle "Privatschüler" in die staatlichen Schulen strömen. Das wäre dann ein echtes Problem da die Schulpflicht nicht umgesetzt werden könnte.
Herkunftsschulen
Gerade Privatschulen sind doch Herkunftsschulen und Fluchtburgen der Mittelschicht. Sie sind Ergebnis einer Auswahl - die Gegener des gegliederten Schulwesens sprechen in einem solchen Fall von "Selektion" - der Schülerinnen und Schüler nach Einkommen und Schichtzugehörigkeit der Eltern. Die Mittelschicht schottet sich gegen die bildungsfernen Schichten ab und bleibt unter sich, daran wird auch ein niedrigeres Schulgeld nichts ändern. Und das alles muss der Staat auch noch finanzieren. Na bravo.
unfassbar
Soll der Steuerzahler jetzt auch noch Privatschulen finanzieren ? Wer seine Kinder einer Waldorfschule aussetzt soll auch selbst dafür bezahlen !