Landesregierung Opposition fordert Sondersitzung
dpa/lsw, 07.02.2010 13:16 Uhr
Stefan Mappus. Foto: dpa
Stefan Mappus. Foto: dpa
Stuttgart - Nach einer CDU-internen Absprache mit dem Landtagspräsidenten vor einer Abstimmung zur Steuersünder-CD fordert die baden-württembergische Opposition eine Sondersitzung des Präsidiums. Sollte es eine vorherige Vereinbarung über die Zulässigkeit eines Oppositionsantrags gegeben haben, könne sogar der Verdacht des Verfassungsbruchs entstehen, heißt es in einem am Sonntag veröffentlichten Brief von SPD und Grünen an Landtagspräsident Peter Straub (CDU).

CDU-Fraktionschef Stefan Mappus hatte am Freitag vergeblich versucht, einen SPD-Antrag zum Kauf einer CD mit Daten von potenziellen Steuersündern zu verhindern. Nach seiner Aussage gab es eine Absprache zwischen ihm und seinem Parteifreund Straub, wonach der Antrag der SPD unzulässig sei. "Wenn es tatsächlich eine Vereinbarung zwischen Straub und Mappus über das Verfahren bei einem SPD-Antrag gegeben haben sollte, wäre dies ein eklatanter Verstoß gegen die parlamentarischen Spielregeln", schreiben Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann und der SPD- Fraktionsvorsitzende Claus Schmiedel.

Die Rechte der Opposition mit Füßen getreten?


Es müsse geklärt werden, ob sich Straub als Landtagspräsident korrekt verhalten habe. Schmiedel hatte Mappus nach Bekanntwerden der Absprache vorgeworfen, die Rechte der Opposition mit Füßen zu treten. In dem Brief an Straub fordern SPD und Grüne eine Sondersitzung des Präsidiums des Landtags vor den Fraktionssitzungen am Dienstag. "Parlamentarier aller Fraktionen erwarten, dass Straub etwaige Absprachen mit Mappus detailliert erläutert", sagte Schmiedel. Als Hüter der parlamentarischen Regeln dürfe der Parlamentspräsident auf keinen Fall hinter dem Rücken der Antragsteller mit einem anderen Fraktionschef absprechen, wie mit einem Antrag zu verfahren sei.

Wenige Tage vor der für diesen Dienstag geplanten Wahl von Mappus zum Regierungschef hatte die SPD am Freitag mit Unterstützung der Grünen einen Beschluss durchgesetzt, wonach der Landtag für den Kauf der Steuersünder-CD plädiert. Die meisten Abgeordneten der CDU/FDP- Koalition hatten sich enthalten, dadurch bekam der SPD-Antrag eine Mehrheit.
Kommentare (6)
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FEB
07
Dottore S., 18:16 Uhr

Falsche Einstellung

Warum wollte Mappus den Ankauf derdaten verhindern? Da gibt´s eigentlich nur eine logische Erklärung: um Leute in den eigenen Reihen oder seine Lobbyisten zu decken, da wird wohl der ein oder andere auffliegen. Mit dieser Einstellung sollte er aber gar nicht erst Ministerpräsident werden, denn er will dem Volk offensichtlich Schaden (=entgangene Steuereinnahmen) zufügen!

FEB
07
Günter Georgi, 18:02 Uhr

Rechtmäßigkeit und Einheitlichkeit

Der Ankauf von Steuerdaten aus dubiosen Quellen berührt Fragen der Rechtsstaatlichkeit, aber auch Aspekte der Staatsräson und der Existenzgrundlage unseres staatlichen Gemeinwesens. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Ankauf von offensichtlich gestohlenen Steuerdaten rechtlich zulässig ist, kann nicht von der Politik sondern nur von Gerichten abschließend entschieden werden. Allerdings mit eindeutigen Konsequenzen: Ist der Ankauf rechtwidrig, dann muss er sowohl in Augsburg als auch in Köln oder in Stuttgart unterbleiben. Ist er aber rechtlich zulässig, dann wären auch die Steuerbehörden in allen Bundesländern zu einem einheitlichen Vorgehen gezwungen. Denn schließlich handelt es sich bei den hinterzogenen Steuern wohl überwiegend um die bundeseinheitlich geregelte Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Deswegen kann der Steuerbürger auch zu Recht erwarten, dass die Bekämpfung, Verfolgung und Bestrafung von Steuerhinterziehung überall in Deutschland einheitlich und nach gleichen Maßstäben erfolgt. Steuerhinterziehung schädigt schließlich jeden Einzelnen von uns: Durch höhere Abgaben, steigende Staatsverschuldung und geringere staatliche Leistungen.

FEB
07
Franz Heimrich, 16:12 Uhr

Diebstahl von schweizer Bankdaten

Die Bundesregierung will den Daten-Diebstahl legalisieren! Die Opposition steht geschlossen hinter ihr sowie der Finanzminister Baden-Württembergs. Herr Bosbach argumentiert, dass es sich bei Daten nicht um eine Sache handelt und somit der Diebstahl von Daten keine Straftat und der Ankauf auch keine Hehlerei wäre. Denn nur der Diebstahl einer Sache könne strafrechtlich verfolgt werden. Da tun sich ja ungeahnte Möglichkeiten von Geschäftsmodellen mit gestohlenen Daten auf. Die Datendiebe werden bald einen Branchenverband gründen und Messen organisieren. In einer gewissen süddeutschen Zeitung, die offenbar den Diebstahl von Bankdaten für rechtens hält und diesen moralisch und ethisch stützt, werden Anzeigen zu lesen sein, wie „Personal- und Gehaltsdaten, Kundenstammdaten, Konstruktions- und Stücklisten-Daten, sowie Kalkulationsdaten der Firma XY meistbietend abzugeben.“ Viele andere Zeitungen werden solche Anzeigen für unmoralisch halten und ablehnen, ebenso wie heutige Online-Auktionsbörsen. Aber da kann man ja eine neue gründen, z.B. eine „Deutsche Online Daten-Diebstahls Börse“ oder einfach kurz „DaDiBö“. Ein guter Name wäre auch „Alibey“, abgeleitet von „Alibaba und die 40 Räuber“. Ich Dummerle habe mein Leben lang gedacht, dass der Diebstahl und Weiterverkauf von Daten eine Straftat wäre. Als IT-Mann wäre ich da an alles rangekommen und hätte heute ein Vermögen. Jetzt bin ich in Rente! Mir war nicht bewusst, dass Daten keine Sache sind, dachte auch , dass sie das Eigentum meiner Firma wären und dass ein Rechtsstaat das Eigentum schützen würde. Mein Rechtsempfinden war anscheinend falsch.

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