Landgericht Mannheim Kachelmann bleibt weiter in Haft
dpa/lsw, 01.07.2010 11:24 Uhr
 Foto: dpa
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Mannheim - Seit fast 15 Wochen sitzt TV-Wettermoderator Jörg Kachelmann in Untersuchungshaft - und er muss sich weiter gedulden. Das Landgericht Mannheim lehnte es am Donnerstag ab, den Haftbefehl gegen den Schweizer aufzuheben. Der 51-Jährige sei weiter dringend verdächtig, seine frühere Geliebte vergewaltigt zu haben, erklärte das Gericht. Kachelmann, der die Tat bestreitet, sitzt seit dem 20. März in Untersuchungshaft. Sein Anwalt Reinhard Birkenstock hatte Haftbeschwerde eingelegt, um seinen Mandanten freizubekommen. Nun muss das Oberlandesgericht Karlsruhe über den Antrag des Anwalts entscheiden.

Das Landgericht bezeichnete die Angaben der 37-jährigen Ex-Freundin als glaubwürdig. Die Aussagen Kachelmanns dagegen wirkten unter anderem "im Hinblick auf das sich aus den Akten ergebende Bild seiner Persönlichkeit und der Persönlichkeit des mutmaßlichen Opfers sowie der Eigenart ihrer Beziehung als wenig plausibel". Die Aussagen der Frau würden durch aussagepsychologische und rechtsmedizinische Gutachten gestützt.

Über die Gutachten herrscht allerdings Unklarheit. In verschiedenen Medienberichten heißt es, die Angaben der Frau würden im Gutachten einer Psychologin für unglaubwürdig erklärt. Der Verteidiger hatte unter Berufung auf Gutachten erklärt, die angebliche Vergewaltigung könne nicht wie geschildert stattgefunden haben. Eine "absichtliche Falschbelastung" durch die ehemalige Geliebte Kachelmanns sei wahrscheinlich, hieß es in einer Mitteilung Birkenstocks vom Anfang der Woche.

Die Staatsanwaltschaft hatte Mitte Mai Anklage gegen Kachelmann erhoben. Die Ermittler beschuldigen ihn der Vergewaltigung in einem besonders schweren Fall und der Körperverletzung. Ihm drohen bei einer Verurteilung mindestens fünf Jahre Haft. Das Gericht befürchtet, dass sich Kachelmann bei einer Entlassung aus der Untersuchungshaft absetzen könnte.

Das Landgericht gibt die Akten nun an das Oberlandesgericht in Karlsruhe weiter. Das OLG entscheidet, ob es den Haftbefehl gegen Kachelmann aufhebt. Dafür gibt es den Angaben zufolge keine Frist, allerdings entscheiden Gerichte in Haftsachen möglichst schnell.

Noch nicht entschieden hat das Landgericht Mannheim, ob es die Anklage gegen den Wettermoderator zulässt. Die Richter setzten Kachelmanns Anwalt eine Frist von einer Woche für weitere Stellungnahmen. Danach wollen sie entscheiden - wann genau steht noch nicht fest.
Kommentare (4)
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JUL
01
Reigeschmeckter, 21:38 Uhr

Wer's glaubt...

..."Hobbit", wird selig: "Die Manneimer Justiz hat jedes Recht und jede Pflicht auf Sorgfalt und Betrachtung der Beweislage - ohne Ansehen der Person! Ich vertraue auf unseren Rechtsstaat!" Das sei Ihnen unbenommen. Ich bitte Sie aber dennoch, den Artikel zum von mir erwähnten "Böhse-Onkelz"-Musiker zu lesen. Der Mann ist Ausländer, hat eine zur Bewährung ausgesetzte Vorstrafe, verstümmelt einen jungen Menschen - und läuft auf Kaution frei herum. Bei Kachelmann steht Aussage gegen Aussage, er hat seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland, Vergewaltigung ist auch in der Schweiz strafbar - aber er kommt nicht mal auf Kaution frei. Da stimmen die Maßstäbe nicht. "Wenn Sie offensichtlich die Wahrheit schon genau kennen, dann melden sie sich doch als Zeuge." Habe ich nie behauptet. Bleiben Sie doch bitte bei dem, was ich geschrieben habe. @Kaltmamsell Heidi, "Kachelmann ist Schweizer, es besteht deshalb die Gefahr, dass er in die Schweiz abhaut - dort kann man ihn von Deutschland aus nicht belangen." Siehe oben und hier: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/03/23/die-automatische-fluchtgefahr/ " Auch was über seine persönlichen Umstände bekannt ist, spricht nicht unbedingt dafür, dass er die Sache bis zum Ablauf der Verjährungsfrist in der Schweiz aussitzen und nie mehr in den gesamten (!) EU-Raum zurückkehren würde. Überdies besteht auch die Möglichkeit, einen Schweizer in der Schweiz wegen einer in Deutschland begangenen Straftat zu verfolgen. Der Betreffende könnte sich in seinem Heimatland also auch nicht allzu sicher fühlen.(..) Die engen beruflichen Verflechtungen des Betreffenden mit Deutschland sprechen im Ergebnis also eher dagegen, dass er sich einem Prozess in Deutschland entziehen würde."

JUL
01
Hobbit, 19:27 Uhr

mein Vorredner (-schreiber)

at: Also langsam, liebe Mannheimer "Justiz" (Nur mal zur Kenntnis: Das Wort kommt von 'Gerechtigkeit'!), wird's lächerlich. Was ist denn in ihren Augen lächerlich? Eine Vergewaltigung oder eine unglaubliche Beschuldigung? Die Manneimer Justiz hat jedes Recht und jede Pflicht auf Sorgfalt und Betrachtung der Beweislage - ohne Ansehen der Person! Ich vertraue auf unseren Rechtsstaat! Wenn Sie offensichtlich die Wahrheit schon genau kennen, dann melden sie sich doch als Zeuge.

JUL
01
Kaltmamsell Heidi, 19:04 Uhr

@Reigschmeckter

Kachelmann ist Schweizer, es besteht deshalb die Gefahr, dass er in die Schweiz abhaut - dort kann man ihn von Deutschland aus nicht belangen.

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