Ein psychisch kranker Mann, der in Stuttgart grundlos über einen Fußgänger hergefallen ist, bleibt unter strengen Auflagen auf freiem Fuß. Der 40-Jährige wurde zu der Unterbringung in einer Psychiatrie zur Bewährung verurteilt.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Ein psychisch kranker Mann, der in Stuttgart grundlos über einen Fußgänger hergefallen ist und dabei schwer verletzt hat, bleibt unter strengen Auflagen auf freiem Fuß. Der 40-Jährige, der unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, ist am Montag am Landgericht zu einer Unterbringung in einer Psychiatrie zur Bewährung verurteilt worden. Der Stuttgarter gilt wegen eines akuten Schubs seiner Erkrankung bei der Tat im Sommer 2013 in der Nähe vom Zuffenhausener Bahnhof als schuldunfähig.

 

Fußgänger ist ein Zufallsopfer gewesen

Der 40-Jährige hatte dabei einen jungen Mann, der nach dem Ausgehen in der Stadt auf dem Heimweg war, mit Faustschlägen und einem Klappstuhl attackiert. Selbst als das Opfer sich aufrappeln konnte und davonlief, rannte der Mann hinterher, holte ihn ein, packte ihn am Kragen und brüllte: „Wer ist hier der Chef?“ Danach ließ er von dem Mann ab. Das Opfer erlitt eine Platzwunde sowie mehrere Prellungen und Schürfwunden. Längere Zeit plagten den Mann in der Öffentlichkeit starke Ängste.

Offenbar hatte der Stuttgarter den jungen Mann angegriffen und geschlagen, weil er sich von ihm verfolgt fühlte. Er selbst war auf dem Heimweg gewesen und dabei am Bahnhof auf junge Leute gestoßen, die ihn grundlos provozierten. Der psychisch Kranke ließ sich aber auf keine Auseinandersetzung ein und ging weiter. Einige Meter weiter bemerkte er das spätere Opfer hinter sich und glaubte, dass der Mann zu der Gruppe gehörte und ihn erneut provozieren wolle. Daraufhin griff er das Zufallsopfer unvermittelt an. Im Prozess sagte der Stuttgarter, dass er seine Medikamente eine Woche zuvor abgesetzt habe.

Strenge Auflagen für den Verurteilten

Der 40-Jährige muss nun nach dem Urteil mit Blut- und Urintests nachweisen, dass er seine Medizin regelmäßig einnimmt und die Finger von Alkohol und Drogen lässt. Sonst wird der Mann, der in den vergangenen Jahren bereits mehrere Gewaltdelikte begangen hatte, in einer Psychiatrie untergebracht, bis man der Ansicht ist, dass von ihm keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit ausgeht. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre.

„Der Übergriff ist alles andere als eine Lappalie gewesen“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Geiger. „Es hätten bei dem Opfer deutlich gravierendere Folgen eintreffen können.“ Der Richter wünschte dem 40-Jährigen, dass er seine Erkrankung möglichst bald im Griff habe.