Ein 42 Jahre alter Mann hat eine Frau schwer vergewaltigt und muss sechs Jahre in Haft. Ohne sein volles Geständnis hätten es acht Jahre werden können.

Reue hat er während des Prozesses zwar gezeigt. Doch für den Übergriff auf seine ehemalige Partnerin hatte er bis kurz vor Ende des Prozesses vor der 17. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts eine eigene Version. Hatte der 42-Jährige seine Ex-Freundin mit einem Messer zum Geschlechtsverkehr gezwungen? Das gab die 37 Jahre alte Frau zu Protokoll. Oder hatte der Angeklagte das Messer erst später aus der Küche

 

geholt, um sie zu bedrohen, wie er zunächst behauptete? Der Staatsanwalt und die Vorsitzende Richterin Jasmin Neher-Klein glaubten dem Opfer – zur Anwendung kam der höhere Strafrahmen für schwere Vergewaltigung, der fünf bis 15 Jahre beträgt. Weil der Angeklagte kurz vor Prozessende doch den Gebrauch des Messers bei der Vergewaltigung einräumte, verurteilte ihn Neher-Klein zu sechs Jahren Haft. „Sonst hätten sie acht Jahre bekommen“, sagte die Richterin.

Übermäßiger Alkoholkonsum und Spielsucht

Der Kraftfahrzeugmechaniker hatte am 5. November des vergangenen Jahres in der Herrenberger Wohnung seiner einstigen Lebensgefährtin sieben Stunden lang gewartet, bis sie von der Arbeit heimkam, und in der Zeit Likör und Schnaps getrunken. Erst kurz zuvor hatte sie mit ihm wegen seines übermäßigen Alkoholkonsums und seiner Spielsucht Schluss gemacht. Der Mann wollte nun seine Ex-Partnerin noch einmal umstimmen. Als sie kurz nach acht Uhr abends eintraf, riss er ihr die Kleider vom Leib und schlug sie mehrmals. Die einzelnen Hiebe kündigte er jeweils durch Mitzählen an. In der Wohnung der Frau hatte er Dessous gefunden und ihr daraufhin vorgehalten, sie arbeite offenbar als Prostituierte und wolle ihn deshalb los haben wolle. Außerdem bedrohte er sie dann mit einem Messer, belästigte sie sexuell und fesselte sie mit einem Klebeband. Um sie zu erniedrigen, ließ er sie hinknien. Die Frau versuchte mehrmals zu flüchten, einmal gelang es ihr kurz, bis in den Hausflur zu kommen und um Hilfe zu rufen.

„Die Frau hat fürchterlich geschrien“, berichtete als Zeuge ein Mitbewohner. Als er an der Wohnungstür klingelte, hatte ihm die völlig aufgelöste und weinende Frau aufgemacht. Den Täter habe man dann zum Gehen bewegen können. Die alarmierte Polizei nahm ihn am nächsten Tag fest. Seitdem saß der Mann in Untersuchungshaft. Die Richterin wie auch der Staatsanwalt, der auf sechs Jahre und sechs Monate Haft plädierte, sahen den Übergriff mit vorsätzlicher Körperverletzung als einen gewaltsamen Akt der Eifersucht. Obwohl er zum Tatzeitpunkt mehr als zwei Promille gehabt haben könnte, habe er noch genau gewusst, was er tat, das hatte ein Gutachter dem Angeklagten vor Gericht bescheinigt.

Der Angeklagte hatte 1995 schon einmal eine Freundin vergewaltigt, nachdem sie ihm den Geschlechtsverkehr verweigerte, und war zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er ist seit langem von seiner Ehefrau geschieden und hat zwei Töchter, zu denen er keinen Kontakt mehr hat. „Wenn Sie wieder so etwas machen, ist die Sicherheitsverfahrung ein Thema“, versicherte die Richterin. Im Gefängnis solle er sich einer Sozialtherapie unterziehen, um zu lernen, mit Beziehungskonflikten umzugehen.