Das Landgericht Stuttgart hat einen jungen Mann wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Er soll sich an einer besinnungslosen Frau vergangen haben.

Stuttgart - Es regnete in Strömen, als die Gruppe Nachtschwärmer am 4. November 2016 gegen 4 Uhr Merkwürdiges in einem Hauseingang an der Calwer Straße in der Innenstadt bemerkt. Eine offensichtlich bewusstseinsgetrübte junge Frau sitzt mit nacktem Po auf dem Steinboden. Neben ihr ein Mann mit Erbrochenem auf der Jeans. Der Mann geht ein Stück zur Seite und telefoniert. Dann sucht er das Weite. Die Gruppe alarmiert die Polizei.

 

Die junge Frau ist Opfer einer sogenanntenVergewaltigungsdroge, auch K.o.-Tropfen genannt, geworden. Diese eigentlich als Beruhigungsmittel eingesetzten Präparate führen häufig zu Erinnerungsverlust. So auch bei der Frau. Sie fällt vor der 19. Strafkammer des Landgerichts als Zeugin aus. Sie weiß nichts mehr.

Der Mann konnte schnell festgenommen werden

Die Polizei konnte den Mann kurz nach seiner Flucht festnehmen. Vor Gericht wehrt sich der 21-Jährige gegen den Vorwurf, er habe die Frau vergewaltigt. Die Geschädigte sei eine Bekannte, die er im Mai 2016 kennengelernt habe. Damals sei man sich näher gekommen. Als sie es jedoch ablehnte, mit ihm intim zu werden, habe er dies akzeptiert, sagt er. In jener Nacht auf den 4. November habe er das Mädchen zufällig in einem Club in der Innenstadt wieder getroffen. Sie habe ihn angemacht und geküsst, woraufhin man – im strömenden Regen – spazieren gegangen sei. Schließlich seien er und die Frau im Hauseingang gelandet. Sie habe ihm sogar noch geholfen, ihre Hose herunterzuziehen. „Dann ist ihr schlecht geworden“, so der Mann. Sie habe sich erbrochen, eine Gruppe Partygänger sei aufgetaucht. Geflohen sei er aus Angst, weil er nicht gewusst habe, wie er die Situation habe erklären sollen.

Dem Angeklagten wird nicht vorgeworfen, die Geschädigte unter Drogen gesetzt zu haben. Wie das Zeug in den Körper der Frau gelangt ist, bleibt ein Rätsel. Meist wird es den Opfern in einem unbeachteten Moment ins Getränk geschüttet. Eine Vergewaltigung ist dem 21-Jährigen nicht nachzuweisen. Am Ende verurteilt ihn die 19. Strafkammer wegen eines Falles des sexuellen Missbrauchs zu zwei Jahren Gefängnis, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Angeklagte muss an das Opfer 2000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.