Ein genervter 23-Jähriger ist vergangenes Jahr mit einem anderen Autofahrer in Streit geraten und hätte ihn fast überfahren. Am Freitag stand er dafür vor Gericht.

Regio Desk: Oliver im Masche (che)

Stuttgart - Noch einmal glimpflich hat vor einem Jahr ein heftiger Streit zwischen zwei Autofahrern auf der Bundessstraße 10 in Bad Cannstatt geendet. Ein 23 Jahre alter Mann war offenbar außer sich vor Wut auf Höhe des Wasens möglichst nah an einem Mann vorbeigefahren.

 

Jetzt stand der 23-Jährige vor Gericht: Der Mann aus dem Kreis Göppingen ist am Landgericht wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer anderthalbjährigen Gefängnisstrafe zur Bewährung verurteilt worden. Zudem muss er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Wilde Fahrmanöver auf der Heimfahrt

Der Auslöser des Streits könnte Frust darüber gewesen sein, zuvor in einer Diskothek abgewiesen worden zu sein. Mit seinem Bruder und einem Freund durfte der 23-Jährige am 16. März nach Mitternacht ohne weibliche Begleitung nicht in den Perkins Park. Darauf trat man offenbar frustriert die Heimfahrt an. Bereits auf Höhe der Wilhelma versuchte der 23-Jährige kurz nach 2 Uhr, ein Auto auszubremsen.

Das beobachtete der Fahrer eines Kleintransporters, der den 23-Jährigen auf seine wilde Fahrweise aufmerksam machte, worauf der Student waghalsige Fahrmanöver hinlegte. Die Streithähne hielten auf Höhe der Poststraße, die zum Mineralbad Leuze führt. Dort stieg der Kleintransporterfahrer aus und stellte den 23-Jährigen zur Rede. Als dieser danach zu seinem Wagen ging, drückte er aufs Gaspedal und raste gefährlich nahe an dem Mann vorbei. Der sprang zur Sicherheit zur Seite. Die Flucht des 23-Jährigen währte aber nicht lange. Die Polizei wurde alarmiert und stellte den Studenten kurz danach.

Keine Verurteilung wegen versuchten Totschlags

Der Mann war in dem Prozess zunächst wegen versuchten Totschlags angeklagt gewesen. Die Richter kamen aber zum Schluss, dass es keine Hinweise dafür gebe, dass der 23-Jährige durch sein waghalsiges Fahrmanöver den Tod des gleichaltrigen Mannes in Kauf genommen habe. Der Abstand, an dem der Student an ihm vorbeigerast war, konnte nicht ermittelt werden. Die Richter erklärten indes, dass der Täter wegen einer „altersbedingten Unbeherrschtheit ausgerastet ist“, die sehr gefährlich gewesen sei.

Der Mann ist bereits mehrfach wegen seines wilden Fahrstils aufgefallen. Von August 2012 bis September 2013 erhielt er wegen sechs Verstößen zwölf Punkte in Flensburg. Wie viele er wegen des gefährlichen Straßenverkehrseingriffs bekam, ist nicht bekannt. Indes wird er vorerst keine Gelegenheit für weitere Punkte bekommen. Die Fahrerlaubnis darf ihm erst in zwei Jahren wieder erteilt werden.