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Landgericht Stuttgart Milde Strafe für reuigen Vergewaltiger
Kathrin Wesely, 10.02.2012 13:57 Uhr
 Foto: dpa
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Stuttgart - Wegen Vergewaltigung ist gestern ein 21 Jahre alter Mann am Stuttgarter Landgericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Im Juni vergangenen Jahres war der Lehrling zusammen mit einer 14-Jährigen betrunken von einem Straßenfest in Waiblingen-Hohenacker heimgewankt. Unterwegs hatte er das Mädchen mehrfach sexuell bedrängt und schließlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen.

Der 21-Jährige beteuerte am Freitag seine Reue und legt ein detailliertes Geständnis ab, was dem Mädchen die Aussage vor Gericht ersparte und ihm das vergleichsweise milde Urteil bescherte. Denn der Strafrahmen bei einer Vergewaltigung liegt zwischen Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren.

 

Kommentare (7)
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maryfreund, 10:00 Uhr

Triumph der Gewalt !

Wo soll diese Rechtsprechung noch enden, vielleicht bald mit der endgültigen Verhöhnung der Opfer. Frei nach der diffamierenden Devise, …. wurde der “arme“ Täter vielleicht doch irgendwie provoziert ,… durch das Äußere, durch Worte, durch Gestik oder Mimik ?! Kommt es bald so wie bei Eigentumsdelikten,…Digicam oder Navi im Auto vergessen,… selber Schuld…Diebstahl provoziert. Müssen Frauen und Mädchen bald ein Selbstverteidigungs-Kurs absolvieren, damit es nicht bald vor deutschen Gerichten heißt:…..selber Schuld—Pech gehabt! Eigentums-und Betrugsdelikte werden sehr oft mit hohen mehrjährigen Strafen geahndet. Gewalttäter dagegen , die die körperliche Integrität oder schlimmer noch, die die sexuelle Selbstbestimmung brutal missachten werden zu oft mit milden Urteilen geschont. Dieses o.g. milde Urteil ist leider kein Einzelfall, im Gegenteil. Es gibt genügend Beispiele, auch spektakuläre Fälle von schwerer Gewalt, allein in jüngster Geschichte nur.---Abgesehen von der gefährliche “Signalwirkung“ auf das potenzielle Täterklientel, haben solche Urteile eine dramatische Wirkung auf die Werteordnung in unserer Gesellschaft. Ich bezweifle, dass sich der bzw. die Richter dieser hohen Verantwortung voll bewusst sind. Das unermessliche Leid der Opfer wird völlig Ignoriert, Gewalttäter können mit diversen Tricks einen Freibrief erhalten. Ich sehe das als nachtägliche Demütigung der Opfer,..per Urteil . -----Es ist dringend an der Zeit, dass der Gesetzgeber diesen unerträglichen Zustand ändert. Wie schrieb ein Vor- Kommentator treffend……es widert einen an, ...dito.

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12
Joe, 20:26 Uhr

fußtritt fuer den rechtsstaat

da sind die strafen fuer viele s21-gegner hoeher als das was die richter hier abliefern. eine verhöhnung und zusätzliche demütigung des opfers. anstatt hämischer Kommentare zu S21 sollte die Redaktion sich hier zu einem Kommentar durchringen.

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FEB
11
kojak, 14:14 Uhr

milde strafe für reue

Eines der Probleme unseres Strafrechtes ist die Priorisierung der Resozialisierung. Eine Resozialisierung erfordet jedoch eine Sozialisierung beim Täter. Wir haben insbesondere ein Jugendstrafrecht mit Erziehungsgedanken. Leider Täter statt Opferorientiert. Hierzulande bekommt man eigentlich nur Knast für Steuerbetrug und herunterladen von Musik. Darauf und auf die strenge Ahndung von Verkehrsdelikten hat sich Justitia offenbar eingeschossen. Mich widert diese Rechtsprechung an.

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