Ein Prozess gegen vier Neonazis vor dem Landgericht Stuttgart muss neu aufgerollt werden. Das Urteil sei nicht frei von Rechtsfehlern gewesen, befand der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Stuttgart/Karlsruhe - Weil er nicht rechtsfehlerfrei ist, muss ein Prozess gegen vier Neonazis vor dem Landgericht Stuttgart neu aufgerollt werden. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in einer Begründung mitteilte, tragen die früheren Schuldsprüche nicht. In diesen konnte nicht rechtsfehlerfrei belegt werden, dass es sich bei den Autonomen Nationalisten Göppingen (ANG), um eine kriminelle Vereinigung handelt.

 

Im Sommer 2015 waren in Stuttgart vier Neonazis, die der ANG angehörten, zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht warf drei von ihnen Gründung und Rädelsführerschaft und einem die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor. Zwei Hauptangeklagte legten Revision vor dem BGH in Karlsruhe ein. Dieser gab der BGH im Mai bereits statt und lieferte nun die Begründung.

Kriminell sei eine Vereinigung, wenn ihre Tätigkeit auf die Begehung von „bestimmten Straftaten“ gerichtet sei. Dies habe das Landgericht in mehrerer Hinsicht nicht zweifelsfrei belegen können, teilten die BGH-Entscheider mit. Obwohl nur zwei der Angeklagten Revision eingelegt hatten und das Urteil gegen die weiteren zwei Angeklagten bereits rechtskräftig ist, muss der Fall jetzt komplett neu vor einer neuen Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart verhandelt werden. Termine stehen noch nicht fest.