Das Landgericht verurteilt einen 25-jährigen Mann, der immer wieder Schlägereien in einer Flüchtlingsunterkunft in Winnenden angezettelt hat, zu einem Jahr und zehn Monaten Haft und weist ihn in die Psychiatrie ein.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Stuttgart/Winnenden - Er ist laut Einschätzung der Vorsitzenden Richterin Jasmin Neher-Klein wegen seines Aggressionspotenzials eine Gefahr für sich und andere gewesen. Die 17. Große Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat einen 25-Jährigen am Freitag wegen mehrerer Schlägereien sowie Sachbeschädigung und Beleidigungen in einer Flüchtlingsunterkunft in Winnenden zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Weil der Mann, der aus Gambia nach Deutschland geflüchtet ist, laut Überzeugung einer Sachverständigen und letztlich auch des Schöffengerichts unter einer schizophrenen Erkrankung leidet, wurde eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

 

Wasserkocher wie Lasso geschwungen

Die wohl gravierendste Tat sei im Januar passiert, als der Angeklagte das Unterteil eines Wasserkochers wie ein Lasso geschwungen und einem Mann eine blutende Kopfwunde zugefügt habe, so die Richterin. Nur einen Tag später warf er mit Steinen mehrere Fenster in der Unterkunft ein und schlug einem Kontrahenten mit der Faust ins Gesicht. Auch Ende vergangenen Jahres war er in ähnlicher Manier aufgefallen. Insgesamt acht Taten klagte die Staatsanwaltschaft an. Während die Opfer aussagten, sie seien völlig überraschend angegriffen worden, deutete der Angeklagte, der sich nicht mehr an alle Vorfälle erinnern konnte an, dass es auch um Differenzen wegen Drogengeschäften gegangen sei.

Dass der 25-Jährige Cannabis konsumierte, steht wohl spätestens nach Untersuchungen in einem psychiatrischen Krankenhaus im Februar fest. Wie und warum er dort eingewiesen wurde, blieb in der Gerichtsverhandlung offen. Der Aufenthalt und die medikamentöse Einstellung schien ihm aber gut getan zu haben. Eines seiner Opfer, ein 30-jähriger Nigerianer, den der 25-Jährige unter anderem mit einem Kopfstoß angegriffen hatte, sagte im Zeugenstand aus, dass es seither keine Probleme mehr gegeben habe.

Bewährung nicht möglich

Das allerdings scheint nicht für die jüngere Vergangenheit zu gelten. Erst vor einer Woche sei er wieder auffällig geworden, deutete die Vorsitzende Richterin an. Auch habe man Hinweise gefunden, dass der Angeklagte seine Medikamente nicht mehr regelmäßig genommen habe. Eine Aussetzung der Einweisung in die Psychiatrie auf Bewährung könne wegen der schlechten Prognose nicht gewährt werden. Trotz des offenkundig im Umfeld der Flüchtlingsunterkunft beachtlichen ehrenamtlichen Engagements sei eine entsprechende Kontrolle nicht zu leisten.

Selbst der Rechtsbeistand des Angeklagten hatte in seinem Plädoyer, in dem er sich weitgehend den Ausführungen des Staatsanwalts anschloss, betont: „Der Mann bedarf einer Behandlung. Und dazu muss er aus seinem jetzigen Umfeld raus.“ Sein Mandant nahm das Urteil in sich zusammengesunken, mit niedergeschlagenem Gesicht fassungslos zur Kenntnis.