Zwei junge Männer sind in Stuttgart verurteilt worden, weil sie 50-Euro-Blüten aus dem Internet in Umlauf gebracht haben. Allerdings muss nur ein Angeklagter ins Gefängnis.

Stuttgart - Im schwer zugänglichen Bereich des Internets, im sogenannten Darknet, falsche 50-Euro-Scheine kaufen, die Blüten in Geschäften und bei privaten Handykäufen unter die Leute bringen und auf diese Weise schnell zu Geld kommen: So sah der Plan des 23 Jahre alten Angeklagten aus. Es hat nicht geklappt. Und zu allem Übel hat der junge Mann auch noch seinen besten Freund mit in die kriminellen Handlungen hineingezogen.

 

Jetzt hat die 7. Strafkammer des Landgerichts den Initiator wegen Geldfälschung und wegen Betrugs zu drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Sein Kumpel kam wegen Beihilfe mit acht Monaten auf Bewährung davon. Er wurde nach fünfeinhalb Monaten Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt.

Der jüngere Angeklagte war im September 2016 aus einer psychiatrischen Klinik entlassen worden. Seither verbrachte er die meiste Zeit im Handyshop seines zwei Jahre älteren Freundes in Bad Cannstatt. Er hatte Schlüssel, Zugriff auf den Posteingang und auf den Computer.

Im TV vom Darknet erfahren

In einer Fernsehsendung hatte der 23-Jährige gesehen, wie leicht man Falschgeld im Darknet bestellen konnte. Im Januar dieses Jahres schritt er zur Tat. Er bestellte 26 falsche 50-Euro-Scheine in guter Qualität für einen Stückpreis zwischen 11 und 15 Euro und ließ sie an den Handyshop des Kumpels liefern. Die Blüten kamen aus einer Fälscherwerkstatt in Kärnten, die die österreichische Polizei Wochen später aushob. Der Kumpel bekam das erste Paket mit Blüten in die Finger und warnte seinen Freund, er solle das lassen. Trotzdem ging der 23-Jährige auf Einkaufstour – erst in einem Drogeriemarkt, dann in einem Weinhandel. In einem Discounter wurde er prompt von der Polizei erwischt. Unbeeindruckt machte er weiter.

Jetzt verlegte sich der Mann auf Privatgeschäfte. Er kaufte Smartphones, die er mit Blüten bezahlte. Insgesamt hat der Bursche 33 falsche 50-Euro-Scheine unter die Leute gebracht. Dabei hat er nach Überzeugung des Gerichts einen Schaden von 1650 Euro angerichtet. Sein Gewinn lag bei 1000 Euro. Der Freund profitierte nicht von den Betrügereien.

Haupttäter legt Geständnis ab

Der 23-Jährige, vertreten von Verteidiger Bernhard Krinn, hatte ein Geständnis abgelegt, was ihm positiv angerechnet wurde. Sein bisher unbescholtener Freund musste sich vom Vorsitzenden Richter Rainer Gless anhören, er habe sich aus falsch verstandener Freundschaft hineinziehen lassen. „Man könnte auch Dummheit sagen“, so Richter Gless. Der 25-Jährige – seine Verteidigerin Mona Hammerschmidt hatte einen Freispruch beantragt – muss als Bewährungsauflage je 300 Euro an zwei betrogene Handyverkäufer bezahlen.