Die Gefahr der Vogelgrippe in Baden-Württemberg ist noch nicht vorbei: Bei einem toten Schwan im Kreis Lörrach in der Gemeinde Schliengen wurde der hochansteckende Virus festgestellt.

Karlsruhe - Die Vogelgrippe in Baden-Württemberg ist noch nicht überstanden. Jetzt wurde sie bei einem toten Schwan im Landkreis Lörrach festgestellt. Nach Angaben der Kreisverwaltung vom Mittwoch handelt es sich bei dem Fund in der Gemeinde Schliengen um den hochansteckenden Virustyp H5N8. In Schliengen und den Nachbargemeinden müssen Vögel jetzt in Ställen untergebracht werden.

 

Betroffen sind auch angrenzende Bereiche des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald. Die Verfügung gilt zunächst bis zum 15. März. Eine Stallpflicht wegen der Vogelgrippe gilt auch bereits in anderen Teilen Baden-Württembergs.

Im Landkreis Karlsruhe wurden nach Angaben der Verwaltung nach dem Nachweis der Vogelgrippe bei zwei toten Trauerschwänen in der vergangenen Woche inzwischen alle Geflügelbestände im Sperrbezirk überprüft. Die Tierärzte und Lebensmittelkontrolleure hätten dabei keine Infektionen festgestellt. Die toten Trauerschwäne waren in einem Vogelpark in Karlsruhe entdeckt worden.