Können zwei Landtagsfraktionen billiger sein als eine? Ja, sagt die im vergangenen Jahr gespaltene AfD im Landtag. Und das komme dem Steuerzahler zugute. Was bislang dem Landtag zurückgezahlt wurde, ist aber umstritten.

Stuttgart - Die Steuerzahler haben nach Darstellung der AfD-Fraktion von deren Spaltung im vergangenen Jahr profitiert. Die Arbeit von AfD und der von ihr einige Monate im vergangenen Jahr abgespaltenen Alternative für Baden-Württemberg (ABW) sei um rund 425 000 Euro billiger gewesen, als wenn die Fraktion sich nicht getrennt hätte, sagte Fraktionsvize Rainer Podeswa am Montag in Stuttgart. Während der Trennungsphase seien aus Vorsicht Ausgaben etwa für Fahrer, Fahrzeug und Mitarbeiter nicht getätigt worden, auf die man einen Rechtsanspruch gehabt habe. Die nicht abgerufenen Mittel müssen allerdings zwingend zurückgegeben werden.

 

FDP-Fraktionschef Hans-Ulrich Rülke nannte die Angaben der AfD „schlicht eine Unverschämtheit“. Offenbar habe die ABW auf das Personal der AfD-Fraktion zurückgegriffen und damit Mittel gespart. „Es jetzt als ehrenwert darzustellen, nicht so abgeräumt zu haben wie möglich, ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten.“

Die Spaltung verursachte Kosten von 570.000 Euro

Fraktionschef Jörg Meuthen wies erneut Anschuldigungen aus FDP- und SPD-Fraktion zurück, er habe Anfang Februar im Landtag die Unwahrheit über Rückzahlungen seiner Fraktion gesagt. Bis zum 11. März werde die Gesamtsumme von 570.000 Euro zurückgezahlt sein, die durch die Spaltung verursacht wurde. „Ich habe natürlich nicht gelogen“, bekräftigte Meuthen. Auf die Frage von Fraktionschef Rülke, ob es schon Rückzahlungen gegeben habe, habe er wahrheitsgetreu mit Ja geantwortet. Damals seien schon Teilzahlungen von 25 000 und 44 400 Euro vorgenommen worden.

Dass Rülke habe zu Protokoll nehmen wollen, Meuthen habe angegeben, alle ausstehenden Gelder seien bereits zurücküberwiesen worden, sei nicht seriös. Es habe verwaltungstechnische Gründe, dass noch nicht die komplette Summe zurückgezahlt worden sei. Rülke und der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, Reinhold Gall, hielten hingegen den Vorwurf der Lüge gegen Meuthen aufrecht. Gall sagte, der Landtagsdirektor Berthold Fries habe in einem Brief an ihn vom 24. Februar 2017 mitgeteilt, bisher seien noch keine Rückzahlungen erfolgt.

Die etablierten Parteien sollten sich jeglicher Kritik enthalten, sagte Meuthen. Mit der - inzwischen zurückgenommenen - Rückkehr zur staatlichen Pension für Landtagsabgeordnete hätten sich SPD, CDU und Grüne ganz andere Summen genehmigen wollen. Er erinnerte daran, dass seine Fraktion nicht nur dagegen, sondern auch gegen die Erhöhung von Pauschalen für die Parlamentarier gestimmt habe.