Künftig herrscht mehr Mitspracherecht an den Universitäten im Südwesten. Der Landtag hat die Verfasste Studierendenschaft eingeführt. Nur Bayern hat noch keine.

Stuttgart - Das Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf war so aufwendig wie kaum ein anderes und doch werfen CDU und FDP der Koalition vor, mit ihrer Politik des Gehörtwerdens sei es nicht weit her. Von den vielen Einwänden gegen die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft (VS) habe die Regierung keinen übernommen, kritisierten Dietrich Birk (CDU) und Timm Kern (FDP) an die Adresse der Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne). Gestern hat der Landtag eine Verfasste Studierendenschaft eingeführt. Damit folgt der Südwesten dem Vorbild der anderen Länder, nur in Bayern gibt es keine VS.

 

Die Opposition stört sich nach wie vor daran, dass alle Studenten Mitglieder der VS sind und dass „Zwangsbeiträge“ erhoben werden. Sie hätten lieber Urabstimmungen über die Einführung gehabt, die mit Mindestbeteiligungen verbunden werden sollte. Sie schließen sich der Kritik von Achim Bubenzer, dem Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz der Hochschulen für angewandte Wissenschaften (früher FH) an, der sagt: „Man kann Erwachsene nicht für die Leidenschaft für Politik entflammen, wenn man sie zwingt, politisch tätig zu werden.“

CDU und FDP missfällt die Zwangsmitgliedschaft

Auch missfällt CDU und FDP das, was die Regierung „politisches Mandat“ nennt. Die Opposition will nicht, dass sich Studenten zu allen politischen Themen äußern können. Die Regierung betont, das Mandat erstrecke sich nur auf die Politikfelder, die mit dem Studium zu tun hätten. Dazu kann auch der ÖPNV gehören, wenn es beispielsweise um das Semesterticket geht. Die CDU hat verfassungsmäßige Bedenken, wenn sich die Studenten als eine Bevölkerungsgruppe äußern. Theresia Bauer hält die Frage für geklärt, da auch andere Länder das politische Mandat so definieren wie Baden-Württemberg. Sie sicherte zu, zwei Jahre nach Einführung der VS zu überprüfen, ob zusätzliche Kosten entstehen. Sie betonte, die Regierung habe mehr als 20 Veränderungsvorschläge aufgenommen.

Die liberalen Hochschulgruppen und der CDU-nahe RCDS hatten ein Studentenparlament bevorzugt. Aber auch in den Unabhängigen Studierendenausschüssen (UStA) ist die Freude nicht ungetrübt. Sie fordern Nachbesserungen zum Beispiel eine Direktwahl von Studentenvertretern in den Hochschulgremien.

Nicht umstritten ist die Stärkung der Weiterbildung

Nicht umstritten ist dagegen der zweite Teil der Gesetzesnovelle. Damit beschloss der Landtag die Stärkung der akademischen Weiterbildung. Die Hochschulen sollen sich in Zukunft deutlicher für Berufstätige öffnen. Die Regierung erwartet, dass mehr Teilzeitstudiengänge angeboten werden. Auch berufsbegleitende Studien sollen ermöglicht werden. Leistungen, die außerhalb der Hochschulen erbracht wurden, sollen angerechnet werden. Für die Weiterbildung können Gebühren erhoben werden, die Vergütung der Hochschullehrer sollen die Einrichtungen selbst regeln.