Die rund 2500 Ehrenamtlichen, die am Sonntag die Wahlvorstände bilden, werden in den Schulungen in diesem Jahr gesondert auf die Regeln hingewiesen, die für Beobachter gelten. Die Stadt hat zudem ein Merkblatt für sie erstellt.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Die meisten Wahlhelfer in Stuttgart sind alte Hasen. „Sie machen das seit Jahren, manche seit Jahrzehnten, überaus zuverlässig“, sagt Thomas Schwarz, der Leiter des Statistischen Amts und stellvertretende Wahlleiter der Stadt, wenige Tage vor dem großen Urnengang. Und doch ist für die mehr als 2500 Ehrenamtlichen in diesem Jahr bei der Landtagswahl etwas neu: Die Stadt hat die Schulung erweitert und ein zusätzliches Merkblatt für die Helfer erstellt. Diverse Organisationen, darunter die AfD und eine Gruppe, die im Internet unter einprozent.de firmiert, haben im Vorfeld der Wahl angekündigt, sie würden „Wahlbeobachter“ entsenden, die „Wahlbetrug verhindern“ sollen.

 

„Ich bin ganz gelassen“, sagt Dorothea Buss-Matthis, die seit der Bundestagswahl 1997 regelmäßig im Wahlvorstand hilft. „Es ist ganz weit hergeholt, dass bei uns etwas nicht mit rechten Dingen zugeht. Ich kann das auch beweisen, dass wir sauber arbeiten. Aber wenn das einer genau wissen will, soll er eben ins Wahllokal kommen und Fragen stellen – solange er nicht stört“, fügt sie hinzu. Da sie von ihrer gewissenhaften Arbeit überzeugt sei, werde sie sich gegen Anfechtungen zu verteidigen wissen, sagt die 59-Jährige. Außerdem werde das Ergebnis nachkontrolliert, sagt Thomas Schwarz: So werde etwa die Zahl der Stimmzettel mit der Zahl der Wähler im Wahllokal abgeglichen – stapelweise Zettel zu unterschlagen ist damit ausgeschlossen.

Bürgermeister Schairer: „Das ist demagogische Zündelei.“

„Nach wie vor finde ich diese Ankündigung ungeheuerlich. Das ist demagogische Zündelei“, sagt der Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) über die Beobachter, die kommen wollen. Zwar sei er nach der Kommunalwahl in Hessen beruhigt, da dort auch Beobachter unterwegs gewesen sein sollen, es aber keine Zwischenfälle gegeben habe. Dennoch werde man mit den Wahlvorständen, die am Sonntag Dienst tun, über das Thema sprechen. Es gibt klare Regeln, was Beobachter tun dürfen – und was auf gar keinen Fall.

Grundsätzlich darf jeder sich im Wahllokal ein Bild davon machen, wie der Urnengang vonstatten geht. „Die Öffentlichkeit der Wahl ist ganz zentral für unser Wahlrecht“, sagt der Bürgermeister. Sowohl die Wahlhandlung als auch die Auszählung müssen transparent sein. Das heißt: Zuschauen ist erlaubt. Und zwar von der Öffnung der Wahllokale bis zur Verkündung des Ergebnisses nach der Auszählung am Abend. Allgemeine Fragen dürfe man dem Wahlvorstand stellen, ebenso nachfragen, wenn man eine öffentliche Bekanntgabe nicht verstanden habe. Die Beobachter dürfen im Wahllokal ohne Anmeldung auftauchen, dabei dürfen sie auch den Auszählungstisch im Blick haben. Sie dürfen sich Notizen machen oder Strichlisten führen.

Beobachter dürfen Stimmzettel nicht anfassen

„Einen Stimmzettel anfassen darf ein Beobachter aber nicht“, sagt der Ordnungsbürgermeister. Ebenso wenig dürften Wähler angesprochen oder beeinflusst werden. Wer im Wahlraum ist, darf zudem keine parteipolitischen Symbole tragen. Selbstredend sei auch Wahlpropaganda verboten. „Die Beobachter dürfen natürlich nicht ins Wählerverzeichnis schauen – darin stehen personenbezogene Daten“, sagt Martin Schairer. Auch personenbezogene Daten, wer gewählt hat und wer nicht, sind geschützt. Fotos und Videoaufnahmen sind nur mit dem Einverständnis der abgebildeten Personen gestattet. Sollten die Beobachter eine Art der Medienberichterstattung planen, müssen sie das mit dem Wahlvorstand abstimmen.

„Wir haben das für unsere Helfer auf einem Blatt zusammengestellt, offenbar wollen das schon andere Kommunen von uns haben“, sagt Schairer. Bei der Schulung werde auch darauf eingegangen, was zu geschehen habe, wenn sich ein Beobachter nicht an die Regeln halte: „Erst wird ermahnt, bei einem wiederholten oder schweren Verstoß gegen die Wahlordnung macht der Wahlvorstand von seinem Hausrecht Gebrauch und verweist den Störer des Hauses“, erläutert der Bürgermeister. Wenn die ordnungsgemäße Auszählung gefährdet werde, müsse der Wahlvorstand die Auszählung unterbrechen und zur Not die Polizei rufen. Die Unterlagen müssen während einer solchen Pause sichergestellt werden. „Wir haben die Polizei auch informiert, dass wir sie im Zweifelsfall einschalten werden“, sagt Schairer. „Wenn es zu einer Störung kommt, fahren unsere Leute hin und versuchen, für Ruhe zu sorgen“, sagt der Polizeisprecher Olef Petersen. Die Beamten würden dann versuchen, dafür zu sorgen, dass wieder ein geregelter Ablauf der Abstimmung oder der Auszählung möglich sei.

Das wäre jedoch eine ganz große Ausnahme, sagt Thomas Schwarz: „Ich habe noch nie Unregelmäßigkeiten oder Störungen bei Wahlen erlebt, und ich mache das schon sehr lange“, sagt er.