
Die B-29-Strecke östlich von Schorndorf bis nach Schwäbisch Gmünd ist derzeit die einzige Piste im Rems-Murr-Kreis, auf der Autofahrer noch ohne Tempolimit Gas geben können. Das soll sich bald ändern, so steht es zumindest in einem Schreiben aus dem Stuttgarter Verkehrsministerium, über das man sich in den Rathäusern der Anliegerkommunen höchst erfreut zeigt. "Die jahrzehntelangen Bemühungen um eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h scheinen nun endlich erfolgreich zu sein", schreibt der Plüderhausener Bürgermeister Andreas Schaffer in einer Mitteilung zur frohen Botschaft aus der Landeshauptstadt. In diesem Brief teilt die Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur, Gisela Splett, mit, dass ihr Haus das Regierungspräsidium bitten werde, "die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 29 zwischen Waiblingen und Schwäbisch Gmünd durchgehend auf 120 km/h zu beschränken".
Unter rot-grüner Regierung scheint demnach plötzlich möglich, was mehr als 30 Jahre lang wiederholt auf strikte Ablehnung gestoßen war. Seit 1979 hat die Gemeinde Plüderhausen laut eigener Dokumentation 14 Mal - teils gemeinsam mit anderen B-29-Kommunen - vergeblich die Geschwindigkeitsbegrenzung auf jenem Streckenabschnitt beantragt. Zuletzt ist dies im Februar 2008 vom Regierungspräsidium abgelehnt worden - mit der Begründung, dass weder in Sachen Verkehrssicherheit noch bei Lärm oder Abgasen die Voraussetzungen dafür erfüllt seien.
Den mutmaßlich erfolgreichen neuerlichen Vorstoß hat ursprünglich Wolfgang Ratzer aus Plüderhausen initiiert. Er hatte sich, unterstützt von Kommune und Landtagsabgeordneten direkt an die neue Staatsministerin gewandt. Ihm gebühre "Respekt und Anerkennung für seinen couragierten und direkten Vorstoß", lobt Schaffer. "Das Tempolimit beschert Plüderhausen weniger Lärm und Abgase und dient allgemein dem Verkehrsfluss und der Verkehrssicherheit."
Wie in den Ablehnungen der Jahre zuvor wird im Schreiben aus dem Verkehrministerium betont, dass die Rechtslage für Beschränkungen des fließenden Verkehrs "zwingende sachliche Gründe" voraussetze. Anders als bislang geht man dort neuerdings aber davon aus, dass diese im Fall des fraglichen B-29-Abschnittes im Bereich der Verkehrssicherheit durchaus gegeben seien. Denn einer der Kompromisse, die einst beim vierspurigen Ausbau angesichts beengter topografischer Verhältnisse im Remstal eingegangen wurden, seien die reduzierten Standstreifen im Bereich der zahlreichen Brücken. Bei vierspurig ausgebauten Bundesfernstraßen, so lautet die neue Sichtweise in Stuttgart, könne aber nur dann auf Beschränkungen der Höchstgeschwindigkeit verzichtet werden, "wenn im Regelfall ein ausreichend breiter und durchgehender Standstreifen vorhanden ist". Der zusätzliche Hinweis der Staatsekretärin: "Mit dieser Entscheidung wird auch dem Lärmschutz Rechnung getragen, der mir sehr am Herzen liegt."


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