Frühere LBBW-Vorstände stehen vor Gericht, weil sie Bilanzen geschönt haben sollen. Nun widerspricht der Bankenexperte Mark Wahrenburg der Anklage in einem zentralen Punkt.

Frühere LBBW-Vorstände stehen vor Gericht, weil sie Bilanzen geschönt haben sollen. Nun widerspricht der Bankenexperte Mark Wahrenburg der Anklage in einem zentralen Punkt.

 

Stuttgart - Der LBBW-Prozess ist am Donnerstag in Stuttgart mit der Befragung des vom Gericht bestellten Experten fortgesetzt worden. Die Einbeziehung von Zweckgesellschaften in die Bilanz hätte zu keiner Änderung der Einschätzung durch die Ratingagentur geführt, sagte der Bankenexperte Mark Wahrenburg. „Durch die Konsolidierung hätte sich der Informationsstand nicht geändert.“ Er bekräftigte damit seine Auffassung, dass die Lage der Landesbank Baden-Württemberg in den Geschäftsberichten 2005 und 2006 nicht erheblich falsch dargestellt worden sei.

Damit widersprach er einem zentralen Punkt in der Anklage der Staatsanwaltschaft. Sie wirft dem früheren LBBW-Chef Siegfried Jaschinski und anderen ehemaligen Vorständen vor, Risiken aus Geschäften mit Zweckgesellschaften in den Jahren 2005 und 2006 in der Bilanz verschleiert zu haben. Die Vorstände halten dagegen, die Zweckgesellschaften hätten nach den damals geltenden Vorschriften ohnehin nicht in der Bilanz auftauchen müssen.