Der Stuttgarter Gemeinderat soll zum Monatsende eine Satzung beschließen, damit am Nordbahnhof nach dem Verkauf der Wohnungen an die Patrizia nicht gar zu heftig modernisiert und verteuert wird. Mieterhöhungen und Verdrängung wird es trotzdem geben – aus einem ganz einfachen Grund.

Stuttgart - Die Stadt macht Ernst mit dem nach dem Verkauf der LBBW-Wohnungen an Patrizia geforderten Milieuschutz für das Nordbahnhofviertel. Mit einer Erhaltungssatzung, die der Gemeinderat zum Monatsende beschließen soll, will die Stadt eine mit Modernisierungen und Mieterhöhungen verbundene Verdrängung angestammter Mieter zumindest bremsen. Die Satzung soll für das Gebiet Eckartstraße, Nordbahnhofstraße, Rosensteinstraße, Schlierholzweg, Steinbeisstraße und Rümelinstraße gelten. Mit ihr will sich die Stadt zum einen ein Vorkaufsrecht auf Gebäude und Grundstücke sichern. Zum anderen müssen sich Eigentümer Abbruch, bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen genehmigen lassen.

 

Im Städtebauausschuss wurde der Vorstoß zum Erhalt des bisher preiswerten Wohnquartiers in seinen gewachsenen Strukturen als „politisches Signal“ begrüßt, zumal die Stadt nicht über viele Schutzmöglichkeiten für aufstrebende und damit spekulationsgefährdete Gebiete wie das Nordbahnhofviertel verfüge, wo in den nächsten Jahren viele Neubauten einen Aufschwung bringen werden. Gleichwohl wurde in der Debatte deutlich, dass auch eine Erhaltungssatzung den Ist-Zustand nicht zementieren kann.

Trotzdem: ein Potenzial für Mieterhöhungen

Erhöhungen der Bestandsmieten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und Mieterhöhungen für Modernisierungsmaßnahmen im üblichen Standard sowie energetische Maßnahmen könnten weder durch die Erhaltungssatzung noch durch die beim Verkauf ausgehandelte Sozialcharta verhindert werden, stellte die Stadtverwaltung klar. Da die momentanen Mieten teilweise besonders günstig sind und unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sieht die Stadt sogar „ein nicht unerhebliches Potenzial zulässiger Mieterhöhungen“. In der Folge lasse sich eine gewisse Verdrängung angestammter Mieter nicht ausschließen.

Der Baubürgermeister Matthias Hahn betonte, dass die Satzung auch nur eine flankierende Wirkung habe. „Wenn die Mieter sich nicht wehren gegen Luxussanierungen und Rausmodernisierungen, kommen wir mit dem Instrument nicht hin“, so Hahn. Beim Vorkaufsrecht setzt die Stadt auf indirekten Druck und darauf, dass Käufer sich in einer Abwendungserklärung verpflichten, auf eine Umwandlung des Objekts in Wohn- und Teileigentum, auf Nutzungsänderung, Luxusmodernisierung und Vermietung an Besserverdiener zu verzichten. Im Gegenzug würde die Stadt dann ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben.