LBBW-Wohnungen Milieuschutz am Nordbahnhof

Hildegund Oßwald, 08.02.2013 12:18 Uhr

Stuttgart - Die Stadt macht Ernst mit dem nach dem Verkauf der LBBW-Wohnungen an Patrizia geforderten Milieuschutz für das Nordbahnhofviertel. Mit einer Erhaltungssatzung, die der Gemeinderat zum Monatsende beschließen soll, will die Stadt eine mit Modernisierungen und Mieterhöhungen verbundene Verdrängung angestammter Mieter zumindest bremsen. Die Satzung soll für das Gebiet Eckartstraße, Nordbahnhofstraße, Rosensteinstraße, Schlierholzweg, Steinbeisstraße und Rümelinstraße gelten. Mit ihr will sich die Stadt zum einen ein Vorkaufsrecht auf Gebäude und Grundstücke sichern. Zum anderen müssen sich Eigentümer Abbruch, bauliche Änderungen und Nutzungsänderungen genehmigen lassen.

Im Städtebauausschuss wurde der Vorstoß zum Erhalt des bisher preiswerten Wohnquartiers in seinen gewachsenen Strukturen als „politisches Signal“ begrüßt, zumal die Stadt nicht über viele Schutzmöglichkeiten für aufstrebende und damit spekulationsgefährdete Gebiete wie das Nordbahnhofviertel verfüge, wo in den nächsten Jahren viele Neubauten einen Aufschwung bringen werden. Gleichwohl wurde in der Debatte deutlich, dass auch eine Erhaltungssatzung den Ist-Zustand nicht zementieren kann.

Trotzdem: ein Potenzial für Mieterhöhungen

Erhöhungen der Bestandsmieten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und Mieterhöhungen für Modernisierungsmaß­nahmen im üblichen Standard sowie energetische Maßnahmen könnten weder durch die Erhaltungssatzung noch durch die beim Verkauf ausgehandelte Sozialcharta verhindert werden, stellte die Stadtverwaltung klar. Da die momentanen Mieten teilweise besonders günstig sind und unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, sieht die Stadt sogar „ein nicht unerhebliches Potenzial zulässiger Mieterhöhungen“. In der Folge lasse sich eine gewisse Verdrängung angestammter Mieter nicht ausschließen.

Der Baubürgermeister Matthias Hahn betonte, dass die Satzung auch nur eine flankierende Wirkung habe. „Wenn die Mieter sich nicht wehren gegen Luxussanierungen und Rausmodernisierungen, kommen wir mit dem Instrument nicht hin“, so Hahn. Beim Vorkaufsrecht setzt die Stadt auf indirekten Druck und darauf, dass Käufer sich in einer Abwendungserklärung verpflichten, auf eine Umwandlung des Objekts in Wohn- und Teileigentum, auf Nutzungsänderung, Luxusmodernisierung und Vermietung an Besserverdiener zu verzichten. Im Gegenzug würde die Stadt dann ihr Vorkaufsrecht nicht ausüben.

 
 
Kommentare (5)
  • Kommentare anzeigen
Anzeigen
FEB
09
nie-wieder-Grünenwähler, 12:42 Uhr

soziale Stadt? Fehlanzeige!

Gerade bei der Wohnraumpolitik und insbesondere in diesem Fall zeigt sich wiedermal wunderbar dass SPD und vorallem Grüne immer gerne sozial reden und dann doch kapitalistisch handeln. Und wenn dann das Kind schon in den Brunnen gefallen ist wird versucht mit Flickschusterei und Aktionismus das soziale Image wieder aufzupolieren. Für wie blöd halten diese Parteien die Wähler? Oder sind wir wirklich so blöd?

FEB
08
wowe, 22:02 Uhr

Pfeifen

unser Gemeinderat ist eine Ansammlung von s.o. Die LBBW musste die Wohnungen verkaufen. Soweit so gut, oder so schlecht. Der Aufsichtsrat hätte dem Vorstand sicher klarmachen können, wie das Geschäft in diesem speziellen Fall zu laufen hat. Wer anderes als die Stadt und das Land sitzen denn im AR ? Wegen einem Mehrgebot von 30 Mio bei 1.400 Mio Kaufpreis, also 2%, lässt man sich den Einfluss auf Mieten, Belegung usw. entgehen bei Tausenden von Wohnungen! Kann man so blöd sein? Jetzt darf die Stadt mit Wohngeld aushelfen bei den Mietern, die die gestiegenen Mieten nicht mehr alleine berappen können. Da kann man der Patrizia gleich den offenen Geldbeutel hinhalten. Mietwohnungen sind nun mal kein beliebig handelbares Konsumgut. Aber unsere Schlafhauben im Rathaus jammern jetzt: Es fehlt günstiger Wohnraum. Im Hallschalg droht ebenfalls eine drastische Mieterhöhung werden dem Wahn der energetischen Sanierung mit Vollwärmeschutz.. Dieser Styroporschwachsinn amortisiert sich in 20 Jahren nicht, dafür steigt die Brandgefahr, gerade bei den hohen Gebäuden am Hallschlag aus den 80ern, und die hohen Mieten vetreiben die angestammten Bewohner.

FEB
08
Mieter, 15:07 Uhr

ortsübliche Vergleichsmiete...

der Mietspiegel ist doch ein meiser Trick - wenn bei Neuvermietungen Mieten bis x % über der örtsüblichen Vergleichsmiete verlangt werden dürfen, steigt der Mietspiegel unvermeidbar an. Und zwar schneller als die allgemeine Inflation, womit er die letztere natürlich antreibt, was dann wieder Argumente zur Anhebung der Mieten bedeutet... und so weiter... Der Teufel kackt halt doch immer auf den gleichen Haufen, und das kapitalistische System erhält sich doch immernoch selbst am besten - solange eben der soziale Frieden gerade noch besteht. Muss aber nicht immer so sein, oder?

Kommentar-Seite 1  von  2