Seit dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen das Recht auf ein persönliches Budget. 71 lassen es sich in Stuttgart auszahlen. Zu wenige, findet die SPD.

Stuttgart - Seit dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen das Recht auf ein persönliches Budget. In Stuttgart machen derzeit 71 Behinderte von diesem Rechtsanspruch Gebrauch, das entspricht zwei Prozent aller Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe. Bis zum Jahresende sollen es 100 Behinderte sein, so die Prognosen des Sozialamtsleiters Walter Tattermusch. Für Maria Hackl von der SPD-Fraktion sind das noch nicht genug, wie sie bei der Diskussion am Montag im Sozialausschuss deutlich machte: „Wenn man bedenkt, dass Stuttgart zuvor schon an einem Modellversuch des Landes zum persönlichen Budget teilgenommen hat, und auch das Gesetz schon drei Jahre gültig ist, erscheint mir die Zahl eher gering zu sein.“

 

Die Grünen-Politikerin Clarissa Seitz schlug der Verwaltung vor, nach Rheinland-Pfalz zu schauen als dem Bundesland, das bei der Umsetzung des persönlichen Budgets führend ist: „Vielleicht sollten wir einige Best-Practice-Modelle übernehmen.“ Seitz wollte zudem wissen, wie denn die Träger, die dem persönliche Budget anfangs skeptisch gegenüberstanden, in der Praxis über die gesetzliche Möglichkeit informierten. „Vielleicht ist die Information interessengeleitet?“ Dies freilich wollte Tattermusch nicht bestätigen.

Aufwendige Beratung

Der Amtsleiter versicherte, dass man sich bemühe, das persönliche Budget möglichst vielen Behinderten zu ermöglichen. „Wir müssen den Menschen aber auch klarmachen, dass sie auch Verpflichtungen eingehen und als Arbeitgeber beispielsweise dafür sorgen müssen, dass die Sozialversicherungsbeiträge und die Steuern regelmäßig abgeführt werden“, erklärte Tattermusch. Weil die Beratung aufwendig sei, dauere es in der Regel drei Monate, bis das persönliche Budget ausgezahlt werden könne. „Wir prüfen zuerst, welche Leistungen der Eingliederungshilfe überhaupt notwendig sind, dann wird geschaut, ob das persönliche Budget die beste Lösung wäre“, so der Sozialamtsleiter. Bezahlt werde in der Regel dann die Summe, die für die Eingliederungshilfe festgelegt wurde. „Bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung können das dann schon mal 10 000 Euro im Monat sein“, erklärte Tattermusch. In Einzelfall reichen die Leistungen von 65 Euro im Monat bis zu 13 000 Euro.

Verwaltung soll Eigenständigkeit fördern

Für die Sozialbürgermeisterin Isabel Fezer ermöglicht das persönliche Budget den Menschen mit Behinderungen eine andere Lebensqualität. „Wir müssen als Verwaltung diese Eigenständigkeit fördern.“ Beim persönlichen Budget können die körperlich und geistig Behinderten selbst entscheiden, für welche Leistungen sie Geld ausgeben. In dem Budget enthalten sind Gelder für die Haushaltsführung, für Bildungsangebote, für die Förderung von sozialen Beziehungen, für die gesellschaftliche Teilhabe. Möglich ist auch, dass die Behinderten in einer stationären Einrichtung wohnen und beispielsweise für die Teilhabe ein persönliches Budget bekommen.