Sogenannte Legal Highs werden als Kräutermischungen, Badesalze oder Lufterfrischer ausgewiesen und im Internet als vermeintlich legale Alternative zu illegalen Drogen angeboten. Viele Hersteller haben sich darauf spezialisiert, die in den Produkten enthaltenen Substanzen chemisch leicht zu verändern. Dann fallen sie nicht mehr unter das Betäubungsmittelgesetz.

 

Sie tragen harmlose exotische Namen wie „Bonzai Summer Boost“ oder „Amazonas Vanilla“ und werden meist über Onlineshops verkauft. Zielgruppe sind vor allem Jugendliche und junge Erwachsene. Der Konsum kann schwere gesundheitliche Folgen haben. Kreislaufversagen, Ohnmacht, Psychosen, Wahnvorstellungen, Muskelzerfall, Nierenversagen und lebensbedrohliche Vergiftungen sind möglich.

„Legal Highs“ enthalten meist Betäubungsmittel oder ähnlich wirkende chemische Substanzen, die jedoch auf den Verpackungen nicht ausgewiesen sind. Für die Konsumenten ist der Gebrauch somit unberechenbar.

In vielen Mischungen findet man zum Beispiel synthetische Cannabinoide, die an den gleichen Rezeptoren im Gehirn andocken wie der Haschisch-Wirkstoff THC. In Deutschland ist der private Besitz von „Legal Highs“, solange diese nicht im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes gelistet sind, bislang nicht strafbar. Sie fallen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Juli 2014) auch nicht unter den Arzneimittelbegriff.