Legionellen:
Stehendes Leitungswasser und nur lauwarme bis warme Temperaturen von 25 bis 50 Grad sind der beste Nährboden für die Bakterien, denen die neue Trinkwasserverordnung mit regelmäßigen Kontrollen der Warmwasseranlagen in Mietshäusern das Leben schwer machen will. Die größte gesundheitliche Gefahr besteht dabei beim Einatmen von verseuchtem Wasserdampf, etwa beim Duschen. Betroffene können an einer mitunter tödlichen Lungenentzündung, der Legionärskrankheit, erkranken.

 

Verordnung:
Mit einer zweiten Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung will die Bundesregierung im Herbst Missverständnisse ausräumen und Fristen verlängern. Auch soll besser definiert werden, welche Großanlagen überhaupt unter die neue ,Prüfungspflicht fallen. Laut Entwurf ist eine „Großanlage zur Trinkwassererwärmung eine Anlage mit Speicher-Trinkwassererwärmer oder zentralem Durchfluss-Trinkwassererwärmer mit jeweils einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder mit mehr als drei Liter Inhalt in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle“. Entsprechende Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern zählen laut Definition aber nicht zu den Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.