Sechs Tote, 53 Kranke, das ist die Bilanz des Legionellenausbruchs von Ulm zum Jahreswechsel 2009/2010. Nun, drei Jahre später, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt. Die Begründung: Es habe sich kein ausreichender Tatverdacht ergeben.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Ulm - Sechs Tote, 53 Kranke, das ist die Bilanz des Legionellenausbruchs von Ulm zum Jahreswechsel 2009/2010 gewesen. Nun, exakt drei Jahre später, hat die zuständige Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren eingestellt. Es gebe keine weiteren Erfolg versprechenden Ermittlungsansätze mehr, teilte am Montag der stellvertretende Leiter der Ulmer Staatsanwaltschaft, Rainer Feil, mit.

 

Wochenlang hatte der Ausbruch des Krankheitserregers, der sich mit einer Wolke aus Wasserdampf über die Innenstadt verbreitete, Bevölkerung und Behörden in Atem gehalten. Die Opfer, einige von ihnen gesundheitlich angeschlagen, erkrankten teilweise lebensgefährlich durch das Einatmen von „Legionella Pneumophila Serogruppe 1 ST 62 Knoxville“, wie der Erregertyp vollständig heißt. Zwischen dem 18. und 24. Dezember 2009, so wurde später zurückgerechnet, muss es zum Ausbruch gekommen sein. Die Quelle war bald identifiziert: Ein neu gebautes Rückkühlwerk zur Klimatisierung des Telekom-Gebäudes am Rand der Ulmer Innenstadt. Die Telekom war nur Mieter, das Haus gehörte einem Investor, am Bau der Großklimaanlage waren ein Dutzend Firmen und Subunternehmer beteiligt.

Die Ermittler finden klare Mängel an der Anlage

Die Staatsanwaltschaft Ulm hatte 2010 ein erstes Betreibergutachten verworfen und den Bonner Wissenschaftler und Hygienespezialisten Martin Exner mit einer neuerlichen Untersuchung der Anlage beauftragt. Im Zuge der Ermittlungen, die am Ende 22 Aktenordner füllten, habe festgestellt werden können, teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass die Anlage „sicherheitsrelevante Mängel“ aufgewiesen hatte. Insbesondere habe die Dosierung eines Biozids, das zur Bakterienbekämpfung dem Kühlwasserkreislauf beigemengt wurde, unterhalb der Herstellerempfehlung gelegen. Allerdings, stellt die Justizbehörde fest, sei es nicht gelungen, „den genauen Ort des Wachstums der Legionellen innerhalb der Anlage sicher zu ermitteln“. Es sei sehr plausibel, dass sich die Legionellen innerhalb des Rohrleitungssystems des Kühlwasserkreislaufs vermehrt hätten. Es könne aber eben auch nicht ausgeschlossen werden, dass andere Bereiche der Anlage – die Schalldämmkulissen am oberen Rand des Kühlturms oder eine Bypassleitung – Orte des unbemerkten Legionellenwachstums waren.

Zu wenig für eine Benennung von mutmaßlichen Verantwortlichen, zu wenig für eine Anklage. Dem Oberstaatsanwalt Feil bleibt nur die Gewissheit, dass „bei ordnungsgemäßem Biozideinsatz die tragischen Geschehnisse vermieden worden wären“. Mit der Verfahrenseinstellung platzt zugleich die Hoffnung von 18 Geschädigten, die Strafanzeige erstattet hatten; zwei von ihnen sind Angehörige von Verstorbenen. Ob sie allein das Kostenrisiko und die Beweislast in einem Zivilprozess tragen wollen oder können, ist fraglich.

Von einem „bitteren Nachgeschmack“ spricht Martin Exner. Der Bonner Professor beklagte schon vor dem Fall Ulm, dass Rückkühlwerke zu den größten potenziellen Quellen von Legionellenerregern gehören, aber dass diese Gefahr vom Gesetzgeber nicht gesehen werde. Nach der Katastrophe Ende 2009 entwarf eine Wissenschaftlergruppe um Exner einen Forderungskatalog, der eine Registrierpflicht für Rückkühlwerke enthielt, die Einführung von Wartungsroutinen mit der Benennung von Verantwortlichen sowie regelmäßige Schulungen von Betreibern. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI) begann ebenfalls, an einem Handlungspapier zu arbeiten.

Schwere Anklagen des Gutachters

Wirklich passiert sei auf Bundesebene aber nichts, sagt Exner. Im August dieses Jahres löste Warstein in Nordrhein-Westfalen Ulm als Ort der größten deutschen Legionellenkatastrophe ab. 165 Menschen erkrankten, zwei starben. „Warstein hätte vermieden werden können, hätte man Ulm zum Anlass genommen, die Regulierung nach vorne zu treiben“, sagt Martin Exner nun. Für ihn gehört an jedes Rückkühlwerk ein Warnschild: „Achtung, bei fehlender Wartung Lebensgefahr für die Bevölkerung und für Mitarbeiter“.

Am 9. August meldet sich in Warstein im Sauerland der erste Patient krank, bis zum 25. September steigt die Zahl der Opfer von Legionellenerregern auf 165. Drei Patienten sterben. Es handelt sich um den größten Ausbruch dieser Art in Deutschland und den drittgrößten in Europa. Vorübergehend wird über die Stadt eine behördliche Reisewarnung verhängt. Die Ursache für den Ausbruch in der 30 000-Einwohner-Stadt ist noch ungeklärt. Im Vorklärbecken einer Brauerei und in der kommunalen Kläranlage wurde eine stark erhöhte Legionellenbelastung im Wasser gemessen. Die Infektionsquelle ist nach Behördenangaben aber immer noch nicht einwandfrei identifiziert. Die Brauerei weist jedes Mitverschulden von sich. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der vergangenen Woche eine Bundesratsinitiative gestartet. Es wurde beantragt, dass Rückkühlanlagen registriert und kontrolliert werden. Wie im Fall Ulm wusste beim Ausbruch im August niemand, wie viele solcher Anlagen – gezählt waren am Ende 65 – es überhaupt gab und ob sie gewartet wurden

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