An dieser Frist will die Stadt Leinfelden-Echterdingen nicht mehr rütteln: Bis Ende Januar müssen sämtliche Untermieter aus dem muslimischen Wohnheim an der Karlsruher Straße ausziehen. Die Häuser werden aus Brandschutzgründen geschlossen.

Echterdingen - Hasan Matur, Vorsitzender des Vereins Kultur, Bildung und Integration (VKBI), beschreibt die momentane Situation für seine Untermieter und auch für den Verein selbst als äußerst schwierig. „In so kurzer Zeit eine Wohnung zu finden, ist kaum möglich“, sagt er.

 

35 Männer, darunter auch Flüchtlinge mit Bleiberecht, haben ihre Kündigung erhalten. Sie müssen in zweieinhalb Monaten ihre Zimmer an der Karlsruher Straße 15 bis 17 geräumt haben. Die Stadt hat sämtlichen Untermietern, die derzeit in dem muslimischen Wohnheim leben, ein Schreiben geschickt und ihnen jeweils ein Bußgeld von 500 Euro angedroht, wenn sie nicht bis Ende Januar ausgezogen sind.

Auch für den VKBI, der die beiden Häuser selbst nur angemietet hat, hat sich der Druck erhöht. Der Vorstand ist darauf angewiesen, dass die Untermieter möglichst bald eine neue Bleibe finden. „Wir müssen 10 000 Euro zahlen, wenn wir das Wohnheim nicht rechtzeitig schließen“, sagt Matur. Auch diese Nachricht hat er schwarz auf weiß erhalten.

Rechtlich kann Verein nichts machen

Der Vereinsvorsitzende war in dieser Angelegenheit bereits beim Anwalt. Seitdem weiß er: „Die Stadt ist im Recht.“ In einem Gewerbegebiet darf nicht gewohnt werden. Dennoch hofft er, dass man ein Einsehen hat und die Frist verlängert. Denn auch der Verein selbst werde noch in jedem Fall bis Ende 2018 an der Karlsruher Straße beheimatet sein. Bekanntlich baut dieser gerade im Oberaichener Gewerbegebiet eine Moschee mit Schülerwohnheim. Nach einem Baustopp darf das Gebetshaus nun weiter gebaut werden. „Die Genehmigung dafür liegt vor. Ich hoffe, dass es Ende des Monats weitergehen kann“, sagt Matur.

Oberbürgermeister Roland Klenk will von einer Fristverlängerung nichts wissen. „Eigentlich war daran gedacht, das Wohnen an der Karlsruher Straße noch vor dem Weihnachtsfest zu beenden“, sagt Klenk dazu. So war das auch mit allen Fraktionen des Gemeinderates besprochen. Mit Rücksicht auf die Weihnachtszeit und um den Bewohnern noch etwas mehr Zeit für die Wohnungssuche zu geben, habe die Stadt dann den Termin auf Ende Januar festgesetzt.

Stadt ist im Fall der Fälle verpflichtet zu helfen

Auf die Fragen, wohin die 35 Männer nun ziehen sollen und ob die Stadt bei der Wohnungssuche behilflich ist, sagt der OB: „Im Fall der Fälle ist die Stadt verpflichtet, für eine alternative Unterkunft zu sorgen.“ Klenk macht aber auch deutlich, dass sich der VKBI aus seiner Sicht nicht in einer Opferrolle befinde. „Der Verein hat viel Geld mit relativ miesem Wohnraum verdient“, sagt er. Und: „Wir sprechen über diesen Fall seit gut einem Jahr.“ Seitdem wisse der Verein, dass Wohnen an der Karlsruher Straße 15 bis 17 nicht möglich ist. Grund dafür ist vor allem der Brandschutz. Und dieses Thema müsse die Stadt sehr ernst nehmen. Zu den angedrohten Zwangsgelder erklärt OB Klenk: „Das ist ein völlig normaler, ein juristischer Vorgang.“ Und generell könnten solche Strafen auch in Raten abbezahlt werden.

Kontakt:

Wer den Untermietern der Karlsruher Straße 15-17 eine neue Bleibe bieten will, kann sich an Hasan Matur wenden, Telefon: 0177/1650552.