Es geht vor allem gegen die Suchmaschinen-Riesen: Journalistische Angebote im Internet sollen mit dem von Verlegern geforderten Leistungsschutzrecht besser geschützt werden. Google spricht von einem weltweit beispiellosen Eingriff der Bundesregierung.

Berlin - Presseverlage sollen das alleinige Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet zugänglich zu machen. Dies sieht der Entwurf für ein Leistungsschutzgesetz vor, den das Kabinett am Mittwoch auf den parlamentarischen Weg gebracht hat.

 

Der umstrittene Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google. Sie und sogenannte News-Aggregatoren sollen bei Verwendung von Material künftig eine Gebühr an die Verlage zahlen.

Blogger und Private sollen ausgenommen sein

Regierungssprecher Steffen Seibert wies darauf hin, dass etwa Blogger, Verbände, Rechtsanwaltkanzleien oder private Nutzer von der Zahlungspflicht ausgenommen seien. Die Verfasser der Artikel sollten angemessen an den neuen Gebühren beteiligt werden.

Schwarz-Gelb hatte ein solches Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Die Verlegerverbände hatten eine Umsetzung noch in dieser Wahlperiode gefordert.

Google sprach von einem „schwarzen Tag“ für das Netz in Deutschland. „Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel“, sagte ein Unternehmenssprecher. Das geplante Gesetz treffe jeden Internetnutzer. Das Suchen und Finden im deutschen Netz werde massiv gestört. „Wir hoffen, dass der Deutsche Bundestag dieses Gesetz stoppen wird“.

SPD und Google lehnen den Vorschlag ab

Auch die SPD forderte die Regierung auf, das „unsinnige Vorhaben“ zurückzuziehen. Die Pläne führten zu einer Einschränkung der Informationsfreiheit und anderer Grundprinzipien des Internets, erklärten ihre netzpolitischen Sprecher Björn Böhning und Lars Klingbeil. Problematisch sei vor allem, dass bereits kleine Teile von journalistischen Texten explizit geschützt werden sollen.

Nach Ansicht der Verlegerverbände ist die gesetzliche Klarstellung notwendig, um Leistungen von Verlegern und Journalisten besser zu schützen. In ersten Entwürfen des Justizministeriums war vorgesehen, dass etwa Blogger, die journalistische Texte zitieren oder auf sie verlinken, künftig Lizenzgebühren zahlen sollten. Dies wurde nach heftiger Kritik jedoch fallengelassen.