Ein 30-jähriger Weil der Städter wollte in Holland gekaufte Drogen gewinnbringend weiterverkaufen. Doch die Polizei hörte ihn ab und schnappte ihn an der Grenze. Die Ausbeute: 1,4 Kilogramm Amphetaminpaste. Dafür muss er drei Jahre in Haft.

Leonberg - Drogen besorgen in Holland, um diese dann gewinnbringend im Altkreis zu verticken – diesen Plan schmiedete ein 30 Jahre alter Mann aus Weil der Stadt. Doch weil die Polizei durch eine Abhöraktion über den genauen Ablauf der Kurierfahrt informiert war, endete diese bereits beim Grenzübertritt nach Deutschland. Die Ausbeute: 1,4 Kilogramm Amphetaminpaste.

 

Nun ist der Schmuggler am Leonberger Schöffengericht wegen gemeinschaftlicher unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie Handeltreibens zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Die hohe Haftstrafe ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass der 30-Jährige unter zweifacher Bewährung stand. Nach mehreren Drogen-Delikten war der Mann 2013 wegen versuchter räuberischer Erpressung zu einer Bewährungsstrafe verdonnert worden. 2014 musste er sich wegen einer Körperverletzung verantworten und kam damals ebenfalls mit einer Strafaussetzung davon. Und nicht nur das: mit dem geschmuggelten Amphetamin wurde er nur zehn Tage nach seiner letzten Verurteilung erwischt.

Keine Gnade für Wiederholungstäter

Dass der Vorsitzende Amtsrichter Armin Blattner ein weiteres Mal Gnade walten lässt, damit war folglich nicht zu rechnen. „Sie wurden nicht nur nach der ersten Bewährung wieder straffällig, Sie nutzten auch Ihre zweite Chance nicht“, monierte er und befand: „Das zeigt, dass Sie nicht gewillt sind, aus Ihren Fehlern zu lernen.“ Wegen der „erheblichen Vorstrafen“ des Mannes hatte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Der Verteidiger, der die Drogenabhängigkeit seines Mandanten für die Misere verantwortlich machte, hielt zwei Jahre und vier Monate für ausreichend.

Auf der Anklagebank beschrieb der in Untersuchungshaft sitzende 30-Jährige seine Tat als „Dummheit“. Den Stoff wollte er verkaufen, um seine eigene Drogensucht zu finanzieren. Wie der Weiler, der sich zuletzt als Sicherheitsmann verdingte, vor Gericht erklärte, sei er bereits im jungen Alter in die Drogenszene geraten. Mit zwölf Jahren konsumierte er erstmals Marihuana, später kam auch noch Kokain dazu.

„Ausflug“ in die Niederlande mit drei Komplizen

Eben jenes Drogenproblem verleitete ihn zu dem verhängnisvollen Ausflug nach Holland im vergangenen Dezember. Mit einem angemieteten Auto ging es mit drei Komplizen – gegen sie wird ebenfalls ermittelt – über die Grenze. Nach dem erfolgreichen Geschäft traten sie mit dem in Folie verpackten Amphetamin unter dem Beifahrersitz die Heimreise an. Doch schon am Grenzübergang gingen sie der Polizei ins Netz. Der Kontrolle war eine groß angelegte Aktion der Behörden vorausgegangen. Die Polizei hatte im Vorfeld das Mobiltelefon eines der Drahtzieher angezapft, der regelmäßig Kurierfahrten nach Holland organisierte. Wie sich herausstellte, waren auch mehrere Personen aus dem Landkreis Böblingen involviert, woraufhin die hiesige Kriminalpolizei in die Ermittlungen einbezogen worden war.

Trotz der dreijährigen Gefängnisstrafe besteht für den Mann die Möglichkeit, von der Haft aus eine Therapie gegen seine Drogensucht aufzunehmen.