Ein 42-Jähriger setzt sich betrunken hinters Steuer und legt sich anschließend mit der Polizei an.

Leonberg - Ein 42 Jahre alter Mann ist am Leonberger Amtsgericht wegen Trunkenheit am Steuer und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt worden. Der Weil der Städter war mit 1,6 Promille unterwegs, und es waren gleich vier Polizeibeamte nötig, um den Randalierer im Zaum zu halten. Am Ende der Verhandlung stellte sich dann auch noch heraus, dass sein ungarischer Führerschein womöglich gefälscht war.

 

Dass die Amtsrichterin dem Angeklagten einen „gewissen Hang zur Theatralik“ bescheinigte, kam nicht von ungefähr. Unter Tränen erzählte der Mann in der Verhandlung, wie er in jener Nacht im Juni von den Polizeibeamten schikaniert worden sei. Nachdem er wegen einer Nasenscheidewandverengung beim Alkoholtest nicht ins Röhrchen blasen konnte, nahmen ihn die Beamten mit zur Blutuntersuchung ins Leonberger Krankenhaus. „Mir wurde für die Fahrt eine Haube aufgesetzt, und ich konnte kaum atmen“, beklagte er. „Ich habe den Tod vor Augen gesehen!“

Eine filmreife Show

Ganz so dramatisch, wie der Mann behauptete, war es den Beamten zufolge am Ende doch nicht. Nachdem der Mann beim Aussteigen vor seiner Wohnung in Weil der Stadt von der Polizei gestellt wurde, wehrte er sich so heftig gegen die anstehende Kontrolle – dabei erlitt eine Beamtin eine Prellung am Ellbogen, ihr Kollege verstauchte sich einen Finger – dass die beiden eine zweite Streife anfordern mussten. Mit vereinten Kräften gelang es ihnen, dem Mann Handschellen anzulegen. Alarmiert wurde die Polizei übrigens von einem 19-Jährigen, der beobachtet hatte, wie der Mann aus der Kneipe begleitet wurde, zum Auto torkelte und dann rückwärts fahrend beinahe auf einem Baum gelandet war.

Weil der 42-Jährige offenbar vor hatte, die Beamten zu beißen, wurde ihm ein Spuckschutz übergestülpt – der laut den Polizisten aus „dünnem Stoff“ bestand und keineswegs die Atmung behinderte. „Dann lag er plötzlich bewusstlos auf der Rückbank“, berichtete die Beamtin, die von einem „sterbenden Schwan“ sprach, sei doch der Angeklagte kurz darauf wieder wohlauf gewesen. Die filmreife Show ging dann im Krankenhaus weiter – dort wurden bei dem Mann 1,6 Promille gemessen.

Vor dem Revier stellt er sich tot

Weil ihn die Beamten in diesem Zustand nicht auf die Straße setzen wollten und er auch keine Angaben dazu machte, ob ihn jemand zu Hause empfängt, verbrachte er die Nacht in Schutzgewahrsam. In die Zelle musste er laut der Beamtin übrigens getragen werden, weil er sich vor dem Revier erneut tot gestellt hatte. Davor prüfte ein Arzt seine Haftfähigkeit. Dass der Mann schwindelte, zeigten nicht zuletzt die Videoaufnahmen aus der Zelle. „Nachdem die Tür ins Schloss fiel, stand er auf, schaute sich kurz um und legte sich wieder regungslos auf den Boden“, berichtete die Beamtin .

Während der angeklagte Kellner bis zum Schluss bestritt, sich der Polizeikontrolle widersetzt zu haben, gab er die Trunkenheitsfahrt ohne Umschweife zu. „Das Stückchen hätte ich auch laufen können“, meinte er. Dass er an jenem Abend über die Stränge schlug, führte er auf private Probleme zurück. Demnach sei in jener Zeit sein Vater schwer krank gewesen, auch er selbst habe über gesundheitliche Probleme geklagt, und dann habe er sich auch noch mit seiner Ehefrau zerstritten. „Es hat sich einfach vieles angestaut“, meinte er.

Ist der Führerschein echt?

Für die Amtsrichterin Jasmin Steinhart war die Sache eindeutig. „Das, was Sie hier über die Polizeikontrolle und Ihre gesundheitlichen Probleme erzählt haben, ist nur eine Schutzbehauptung“, befand sie und verdonnerte den Mann zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 35 Euro. Außerdem bleibt sein Führerschein noch für sechs weitere Monate unter Verschluss. Den Vorwurf der Körperverletzung an den beiden Polizeibeamten ließ sie hingegen aufgrund „der nicht allzu ernsten Folgen“ fallen.

Am Ende handelte sich der Mann dann auch noch Ärger ein, weil dem Staatsanwalt Zweifel an der Echtheit seines Führerscheins kamen – diesen wollte der 42-Jährige in Ungarn gemacht haben. Die Sache ließ sich aber nichts vollends klären. „Die Fahrerlaubnis muss er ohnehin ganz neu beantragen“, meinte der Staatsanwalt.