Familienvater stellte nicht nur Bilder seiner Ex-Frau ins Netz.

Leonberg - Ein 35 Jahre alter Mann, der sich am Leonberger Schöffengericht wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften sowie der Verletzung des persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen verantworten musste, ist zu einer Bewährungsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden. Außerdem muss der Mann 70 Arbeitsstunden ableisten.

 

Wie berichtet, hatte der Familienvater ungefragt intime Bilder seiner Ex-Frau im Internet veröffentlicht. Bei der Wohnungsdurchsuchung stellte die Polizei zudem mehrere Tausend kinderpornografische Bilder und Videos sicher.

Der Verkäufer sagte vor Gericht, er sei nicht über die Scheidung hinweggekommen und habe deshalb die Bilder seiner Ex-Frau, die sie halb nackt in der Badewanne zeigen, online gestellt: „Wenn man auseinander geht, dann gibt es oft Schlammschlachten.“ Der Vorsitzende Richter Armin Blattner entgegnete: „Aber es darf nicht zu Straftaten kommen!“

Kinderpornos auf dem Rechner

Damals habe sie die Sache so mitgenommen, dass sie ihre Ausbildung abgebrochen habe, weil sie immer wieder von Bekannten auf die Fotos angesprochen worden sei, erzählte die Frau vor Gericht. „Leider bleibt die Ungewissheit, ob die Bilder doch noch irgendwo im Internet auftauchen“, sagte der Richter. Das Gericht sprach ihr als Nebenklägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 1000 Euro zu.

Noch gravierender sei das bei dem Leonberger sichergestellte kinderpornografische Material, das der Richter aber nicht dem extremsten Bereich zuordnete. Zwar lasse der Fund nicht den Schluss zu, dass der Mann pädophil sei. „Aber Sie haben ein pornografisches Interesse in einem verbotenen Bereich“, monierte er und sagte vor allem mit Blick auf die beiden Kinder des früheren Ehepaares: „Es ist nur zu wünschen, dass es bei Fantasien bleibt!“

Eine sexuelle Neigung hatte der Mann in der Verhandlung verneint. Auch seine Ex-Frau hatte erklärt, dass sie während der Ehe keine Anzeichen fand. Dafür sprach seinem Anwalt zufolge auch, dass nur sechs Prozent der etwa 140 000 pornografischen Dateien Kinderpornografie waren. Der 35-Jährige hatte ursprünglich abgestritten, überhaupt Kenntnis von dem illegalen Material gehabt zu haben. Stattdessen behauptete er, er hätte die Bilder und Videos als „Beifang“ heruntergeladen.

Der Angeklagte kommt mit Bewährung davon

Die Aussage eines ermittelnden Beamten brachte Klarheit. Demnach hatte der Mann über eine Tauschbörse gezielt nach entsprechenden Inhalten gesucht. Nicht zuletzt entlarvte ihn ein Trojaner, den er sich auf seinem PC eingefangen hatte. Die Späh-Software, die darauf aus war, an sensible Daten zu kommen, hatte permanent Bilder von seinem Desktop angefertigt. Diese zeigten, dass der Mann mit den Ordnern, die Kinderpornografie enthielten, regelmäßig gearbeitet hatte. Auch die Intim-Fotos seiner Ex-Frau befanden sich darin.

Angesichts der großen Datenmenge an Kinderpornos und den unangenehmen Folgen für die Ex-Frau hatte die Staatsanwältin eine Bewährungsstrafe von 18 Monaten gefordert. Dass der Leonberger auch mehrere Unterwäsche-Selfies seiner jetzigen 21-jährigen Schwägerin ins Internet gestellt hatte, konnte ihm das Gericht hingegen nicht zweifelsfrei nachweisen.